Falsche Farbe, falsche Größe, falscher Geschmack – jedes Jahr erhält man mindestens ein Geschenk, was einem überhaupt nicht zusagt. Daher eilen viele nach den Festtagen eilig in die Läden, um unpassende Geschenke umzutauschen oder zurückzugeben. Doch dabei sind einige wichtige Aspekte zu beachten. Ein Überblick.
Geschenke umtauschen: Sind Händler dazu verpflichtet, waren zurückzunehmen?
Nein, das Recht auf Umtausch oder gar Rückgabe ist ein weitverbreiteter Irrtum. Egal, wie schrill der Weihnachtspullover ist oder wie kratzig die Socken sind: Wenn der Kauf vor Ort in einem Geschäft getätigt wurde, gibt es kein automatisches Recht auf Rückgabe oder Umtausch.
Viele Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass Geschäfte häufig eine Umtausch- oder Rückgabefrist von 14 Tagen anbieten, was sie glauben lässt, dass Rückgaben eine Garantie sind. Tatsächlich ist eine Rückgabe jedoch eine Frage der Kulanz des Händlers. Es besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung dazu. Auch die Entscheidung, ob eine Rückerstattung in Form von Bargeld oder als Gutschein erfolgt, liegt allein im Ermessen des Verkäufers.
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Informiere dich vor dem Kauf über Umtauschregelung
Wer sich nicht sicher ist, ob ein Umtausch möglich ist, sollte sich vor dem Kauf des Geschenks im Geschäft nachfragen. Oftmals sind Informationen bezüglich Umtausch- oder Rückgaberichtlinien in der Nähe der Kassen zu finden. Fall ein Umtausch möglich ist, ist es von großer Wichtigkeit, den Kassenbon aufzubewahren, da das Fehlen dieses Belegs oft den Umtausch ungeliebter Weihnachtsgeschenke erschwert.
Denn ein Händler, der aus Kulanz einen Umtausch vornimmt, hat das Recht, den Kassenzettel und die Originalverpackung zu verlangen. Sollte der Kassenbon nicht mehr verfügbar sein, kann man versuchen, den Kauf durch einen Kontoauszug nachzuweisen, auf dem die Abbuchung des Betrags ersichtlich ist.
Umtauschrecht beim Online-Shopping
Beim Online-Kauf genießt der Kunde in der Regel das Recht, erworbene Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden, ohne eine Begründung angeben zu müssen. Eine einfache E-Mail genügt oft für den Widerruf, und häufig wird sogar ein Retourenaufkleber bereitgestellt.
Einige Verkaufsplattformen bieten sogar längere Rückgabefristen an. Jedoch gilt dieses Widerrufsrecht ausschließlich für Käufe bei gewerblichen Händlern. Bei Einkäufen über Plattformen oder Anzeigen von Privatpersonen besteht keine Verpflichtung zum Umtausch.