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Feiern & Tanzen verboten: Diese Regeln gelten an Allerheiligen

Nach den wilden Halloween-Partys solltest man am 1. November nicht weiterfeiern. Denn Allerheiligen ist in vielen Bundesländern ein Tag der Stille, zumindest in den katholischen Bundesländern. Was das konkret bedeutet, erfährst du hier.

Ein Grab mit einem Herz mit der Aufschrift
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Tragisch! Diese Stars aus unserer Kindheit sind bereits tot

Sie brachten uns zum Lachen und zum Weinen, kurzum: Sie waren die Helden unserer Kindheit. Von einigen der Darsteller mussten wir uns leider schon verabschieden. Sie werden aber für immer als unsere Kindheitshelden in Erinnerung bleiben.

In wenigen Tagen steht Allerheiligen vor der Tür. In fünf Bundesländern steht daher das öffentliche Leben am Mittwoch deshalb weitestgehend still. Denn bei Allerheiligen handelt es sich um einen sogenannten stillen Feiertag. Aus diesem Grund gelten an diesem Tag besondere Regeln. Doch was ist an dem Feiertag erlaubt und wo wird er gefeiert? Hier erfährst du es.

Tanzverbot an Allerheiligen: Welche Bundesländer davon betroffen sind

Eines vorab: Bei Allerheiligen handelt es sich um keinen bundesweiten Feiertag. Lediglich in den katholisch geprägten Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gilt der 1. November als sogenannter stiller Feiertag mit seinen verschärften Regeln und Verboten. 

Welche Bedeutung hat Allerheiligen?

Wie der Name schon sagt, wird an Allerheiligen allen bereits verstorbenen Heiligen gedacht. Diese Tradition reicht bis ins vierte Jahrhundert zurück. Um den Toten zu gedenken, werden sowohl Gräbersegnungen als auch Grab-Besuche am ersten November durchgeführt.

Welche Verbote gibt es?

Vor allem die Ruhe und Besinnlichkeit stehen im Mittelpunkt von Allerheiligen. Die Gläubigen begehen diesen Tag in einer feierlichen Atmosphäre, in der ihre Trauer und Andacht ungestört bleiben sollen. Daher sind laute Musik und Tanzveranstaltungen an diesem Tag ein absolutes Tabu. Die Dauer des Tanzverbots variiert von Bundesland zu Bundesland. In Nordrhein-Westfalen müssen die Menschen zwischen 5 und 18 Uhr ihre Tanzschuhe ruhen lassen, während in Bayern ein ganztägiges Tanzverbot gilt.

Des Weiteren sind an Allerheiligen Märkte, Messen, Volksfeste und die meisten Geschäfte geschlossen. Ausnahmen bilden hier Bäckereien und Blumenhändler, die ähnlich wie an Sonntagen für fünf Stunden geöffnet sein dürfen.

Für wen gelten die Verbote an Allerheiligen?

Es ist wichtig zu betonen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit, die Verordnungen am stillen Feiertag beachten müssen. Dies gilt selbstverständlich auch für Nicht-Christen. Die speziellen Regelungen am stillen Feiertag sind verbindlich für alle Einwohner:innen des jeweiligen Bundeslandes und es spielt keine Rolle, ob man dem Christentum angehört oder nicht. Die jeweiligen Regeln solltest du an Allerheiligen unbedingt einhalten, da du sonst ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro riskierst.

Quellen: SWR, Focus und Münchner Merkur

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