Ostern steht vor der Tür: Um die Feiertage bestmöglich auskosten zu können, kommt der eine oder andere auf die Idee, den Heimarbeitsplatz zu verlegen – etwa zu den Eltern, zum/zur Partner:in oder anderen Verwandten. Doch ist das überhaupt erlaubt? Eine Rechtsexpertin liefert die Antwort.
Homeoffice: Darf ich von überall aus arbeiten?
Angesichts der anstehenden Feiertage kann es mehr als praktisch sein, anderswo zu arbeiten, als in den eigenen vier Wänden. So kann man beispielsweise schon ein paar Tage vor Ostern zu den Eltern und vermeidet so den lästigen Stau auf der Autobahn oder den vollen Zug. Doch darf man das Homeoffice einfach so an einen anderen Ort verlegen?
„Das kommt auf die konkrete Regelung an, die mit dem Arbeitgeber getroffen wurde„, erklärt Kaarina Hauer, Leiterin der Abteilung Rechtspolitik und -beratung bei der Arbeitnehmerkammer Bremen gegenüber dem Nachrichtenportal n-tv. Denn selbst wenn der Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice gestattet, muss das nicht automatisch bedeuten, dass ungebunden von jedem Ort aus seiner Arbeit nachgehen kann.
Mobiles Arbeiten ist ortsungebunden
Dein Arbeitgeber hat sich für mobiles Arbeiten ausgesprochen? Dann kannst du angesichts Feiertagen guten Gewissens ein paar Tage Homeoffice bei deinen Eltern oder deiner Partnerin bzw. deinem Partner dranhängen. Denn mobiles Arbeiten ist ortsungebunden und kann daher von überall erledigt werden, berichtet haufe.de. Lediglich die Erreichbarkeit müsse bei diesem Arbeitsmodell sichergestellt sein, erklärt Kaarina Hauer gegenüber n-tv.
Damit die Arbeit auch ordnungsgemäß erledigt werden kann, stellt der Arbeitgeber für das mobile Arbeiten die dafür benötigten Endgeräte, beispielsweise Laptop und Diensthandy, zur Verfügung, damit Beschäftigte außerhalb des Betriebs und an wechselnden Orten ordentlich arbeiten können.
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Telearbeit ist nur am geprüften Platz möglich
Anders sieht es hingegen bei der sogenannten „Telearbeit“ aus. Denn bei diesem Arbeitsmodell ist es nicht möglich, ungebunden von jedem Ort aus zu arbeiten, so die Rechtsexpertin. Denn in diesem Fall muss die Arbeit an einem festen und vom Arbeitgeber geprüften Arbeitsplatz erfolgen. „Hier ist es ganz typisch, dass die Arbeiten von zu Hause aus erbracht werden müssen“, so Hauer. Dementsprechend kann der Heimarbeitsplatz nicht zu den Eltern oder anderen Personen verlagert werden.
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