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Bis zu 50.000 Euro Bußgeld: Das solltest du an Silvester NICHT machen

Silvester macht Spaß, besonders mit Feuerwerken. Damit der tollen Nacht nichts im Weg steht, klären wir dich über Verbote auf.

Ein Polizeiauto vor einem Feuerwerk.
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Jede:r hat seine ganz eigenen Vorlieben, wenn es um das Feiern von Silvester geht. Beliebt ist und bleibt das Zünden von Feuerwerkskörpern. Was schön aussieht, kann auch ganz schön schiefgehen. Rechtlich gibt es in den deutschen Bundesländern Regeln und Verbote, die dem Gebrauch von Sprengstoff einen rechtlichen Rahmen geben. Wir erklären dir, was du tun musst, um einer Zahlung von Bußgeld oder sogar einer Freiheitsstrafe aus dem Weg zu gehen.

Verbote an Silvester: Regeln sind abhängig vom Bundesland

Da Deutschland ein föderalistischer Staat ist, können in verschiedenen Bundesländern verschiedene Regeln gelten. In Bezug auf die Verwendung von Feuerwerkskörpern haben lediglich Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ein vom Bundessprengstoffgesetz abweichendes, eigenes Sprengstoffgesetz. Die genauen Regelungen für diese Bundesländer kannst du hier nachlesen.

1. An verbotenen Orten Feuerwerk zünden

Das Bundessprengstoffgesetz besagt, dass du niemals in der Nähe von Schutzobjekten Feuerwerk zünden darfst. Du solltest also Silvester unbedingt von Kinder- und Altersheimen, Kirchen, Krankenhäusern und brandempfindlichen Gebäuden Abstand nehmen bei der Verwendung von Sprengstoffkörpern.

Hier gibt es noch regionale Besonderheiten. Du darfst zum Beispiel im Norden Deutschlands ebenfalls nicht in der Nähe von Reet- und Fachwerkshäusern Raketen und andere Knaller auslösen.

2. Zur falschen Zeit Raketen auslösen

Außerdem steht im Bundessprengstoffgesetz, dass du ein Feuerwerk der Kategorie F2 (Raketen und Böller) ohne behördliche Genehmigung nicht außerhalb der festgelegten Zeiten auslösen darfst (§ 23 Abs. 1.SprengV). Verstößt du dagegen, kann es sein, dass du bis zu 10.000 Euro Bußgeld zahlen musst. Erlaubt ist die Verwendung der Feuerwerke vom 31. Dezember bis zum 1. Januar.

3. Nicht genehmigte Feuerwerkskörper verwenden

Ob deine Feuerwerkskörper zertifiziert sind, kannst du an der Registernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle erkennen. Dabei stehen die ersten 4 Ziffern der Kennnummer für die Stelle in Europa, die den Artikel kontrolliert hat. Die Kennnummer 0589 kennzeichnet dabei die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Also, lieber erst einen Blick auf die Nummer werfen!

Denn sonst kann es richtig teuer werden. Wenn du illegale Feuerwerkskörper verwendest, kann es sein, dass du bis zu 50.000 Euro Bußgeld zahlst oder für bis zu 3 Jahre ins Gefängnis musst (§40 SprengG).

4. Andere durch dein Feuerwerk gefährden

Wenn du fahrlässig eine andere Person gefährdest, während du Feuerwerkskörper zündest, musst du mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen. Wenn du wissentlich handelst, kann es sogar sein, dass du mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft wirst (§40 SprengG). Das gilt auch für die Gefährdung von fremden Objekten.

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Umsichtig böllern: Verbote an Silvester respektieren

Wenn du dich dazu entscheidest, größere Feuerwerke an Silvester umzusetzen, dann passe den Ort, Zeitpunkt, die Prüfung der Feuerwerkskörper ab und sei umsichtig, damit du niemanden dabei verletzt. Besonders unter Alkoholeinfluss kann das ein oder andere Unglück passieren. Also: Vorsicht, sonst wird es teuer oder du musst sogar ins Gefängnis. Und damit beginnt das neue Jahr dann sehr unerfreulich.

Quelle: CHIP