Die Bahn streikt wieder. Während die letzten Streiks noch angekündigt waren, soll es ab dieser Woche unangekündigte Streiks geben. Doch ist das überhaupt rechtens? In diesem Artikel verraten wir dir, ob die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer tatsächlich ohne vorherige Ankündigung streiken darf.
Alles zu den bevorstehenden Bahn-Streiks:
Die Bahn streikt immer häufiger
In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer – kurz GDL. Bisher hielten diese Streiks immer für einige Tage an, die zweiten wurden jedoch im Voraus genau angekündigt. Es gab demnach ein durch Datum und Uhrzeit begrenztes Zeitfenster, in welchem gestreikt wurde.
Das soll sich jetzt jedoch ändern. Denn vergangenen Donnerstag wurde zunächst das letzte Mal angekündigte gestreikt. Ab jetzt sollen Streiks der GDL nicht mehr angekündigt werden. Ob die Bahn fährt oder nicht, erfahren Passagiere demnach wohl wirklich erst, wenn sie am Gleis stehen.
Sind Bahn-Streiks ohne Ankündigung erlaubt?
Doch dürfen GDL und DB eigentlich so spontan und unangekündigt streiken? Prof. Richard Giesen ist Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Gegenüber Merkur erklärt der Arbeitsrechtler, dass solche unangekündigten Streiks durchaus erlaubt seien.
Dass die GDL jedoch gänzlich auf jegliche Ankündigungen verzichtet, könne er sich jedoch nicht vorstellen. Schließlich müsse die Gewerkschaft ja auch ihre eigenen Leute informieren und auch die Fahrzeuge können nicht einfach auf den Gleisen stehen bleiben.
Fazit: Eine Schlichtung kann nicht erzwungen werden
Eine Schlichtung und Beendigung des Streiks kann laut Prof. Giesen jedoch nicht erzwungen werden. Derzeit gibt es nämlich kein Schlichtungsgesetz und auch keine Schlichtungspflicht. Das bedeutet, dass man die GDL nicht zu Verhandlungen zwingen kann.
Laut Prof. Giesen handele es sich bei den Verhandlungen immer lediglich nur um „Goodwill“ von Bahn und Gewerkschaft. Nur wenn diese sich also freiwillig auf die Bitte um Verhandlung einlassen, darf geschlichtet und verhandelt werden. Wie das bei den kommenden unangekündigten Streiks ablaufen wird, ist noch unklar.