Sobald zu einem Mitarbeitergespräch gerufen wird, ist man ohnehin schon aufgeregt. Noch schlimmer ist es jedoch, wenn du dich plötzlich in einem Mitarbeitergespräch mit zwei Vorgesetzten wiederfindest. Aber ist das überhaupt legal? Und was solltest du in diesem Fall besser nicht sagen? Wir geben dir Dos und Don’ts auf den Weg.
Mitarbeitergespräch mit zwei Vorgesetzten- ist das erlaubt?
Ein Mitarbeitergespräch ist etwas sehr Persönliches und Vertrauliches. Natürlich darf nicht jede beliebige Person davon wissen oder gar dabei sein. Was aber, wenn plötzlich zwei deiner Vorgesetzten ein Gespräch mit dir führen wollen? In diesem Fall darfst du dir auch Verstärkung holen. Natürlich nicht jemand beliebigen wie deine:n beste:n Freund:in oder liebste:n Kolleg:in, aber einen Anwalt/eine Anwältin. Denn bei solchen Gesprächen muss eine gewisse Waffengleichheit hergestellt sein.
Das sind absolute Tabus beim Mitarbeitergespräch
Im Prinzip gilt bei einem Mitarbeitergespräch mit zwei Vorgesetzten dieselbe Etikette wie bei einem Vieraugengespräch. Du solltest jegliche Form von Unsachlichkeit und Beschimpfungen beiseitelegen. Wenn du schlecht über deine Kolleg:innen redest, fällt das in erster Linie immer auf dich zurück. Natürlich darfst und solltest du Kritik anbringen, jedoch in einer sachlichen Art und Weise.
Wenn du zwei Vorgesetzten gegenüber sitzt, solltest du auf keinen Fall versuchen, sie gegeneinander auszuspielen. Sätze wie „Aber Herr/Frau XY hat das gesagt …“ helfen dir sicher nicht weiter. Denn du darfst nicht vergessen: Deine Vorgesetzten werden zusammenhalten.
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Außerdem solltest du mit deiner Kritik möglichst konkret werden. Notiere dir vorher, welche Situation dich konkret gestört hat. Das ist viel wirkungsvoller als ein allgemeines „Sie machen immer XY …“.
Kannst du dem Mitarbeitergespräch auch einfach fernbleiben?
Die meisten Menschen würden einem Mitarbeitergespräch am liebsten entrinnen und gar nicht ernst hingehen. Aber ist das erlaubt? Grundsätzlich sollte immer das Thema eines Mitarbeitergesprächs klar sein. Wenn dir das nicht mitgeteilt wurde, frage also auf jeden Fall nach. Wenn es um Arbeitsort, Arbeitszeit und die Art der Arbeitsleistung geht, muss der/die Mitarbeiter:in zum Personalgespräch erscheinen. Wenn es jedoch um die Höhe des Gehalts oder eine Änderung des Arbeitsvertrags geht, ist der/die Arbeitnehmer:in nicht verpflichtet, zum Gespräch zu erscheinen.
Wenn du jedoch das Gespräch mehrmals verweigerst und nicht gesprächsbereit bist, musst du früher oder später mit einer Abmahnung oder Kündigung rechen.