Hast du Anspruch auf Bildungsurlaub? Das weißt du nicht? Dann bist du damit nicht alleine. Denn viele deutsche Arbeitnehmende könnten zusätzlichen Urlaub für Fort- und Weiterbildungen beantragen, tun es jedoch nicht. Warum? Weil sie schlichtweg nichts über den sogenannten Bildungsurlaub wissen oder sich unsicher sind, wie sie ihn genau beantragen. Damit auch du in Zukunft vom Bildungsurlaub profitieren kannst, haben wir alles, was du dazu wissen musst, übersichtlich zusammengefasst.
Was ist eigentlich Bildungsurlaub?
Ein Bildungsurlaub ist ein spezieller Urlaub, der es Arbeitnehmenden ermöglicht, sich außerhalb ihres regulären Arbeitsumfelds weiterzubilden – und das unter Fortzahlung der Vergütung. „Es handelt sich dabei um zusätzliche Tage, die nicht auf den Erholungsanspruch angerechnet werden“, erklärt Tjark Menssen vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Frankfurt am Main.
Diese Tage können für Weiterbildungen genutzt werden, die als Bildungsurlaub anerkannt sind. Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland und können Einschränkungen für Kleinbetriebe und die Anzahl der Beschäftigten pro Jahr beinhalten. Vor Inanspruchnahme sollte man sich über die spezifischen Vorgaben in seinem Bundesland informieren.
Wie viele Urlaubtage für Weiterbildung stehen einem zu?
In Bundesländern, in denen Bildungsurlaub vorgesehen ist, haben Vollzeitbeschäftigte einen Rechtsanspruch von fünf Tagen Bildungsurlaub pro Jahr. Es besteht auch die Möglichkeit, diesen Anspruch auf zehn Tage alle zwei Jahre anzusparen. Wie viele Tage des Extra-Urlaubs du in den einzelnen Bundesländern beantragen kannst, liefert dir der Überblick:
- Baden-Württemberg – 5 Tage pro Jahr
- Bayern – Kein gesetzlicher Anspruch
- Berlin – 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahren
- Brandenburg – 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahren
- Bremen – 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahren
- Hamburg – 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahren
- Hessen – 5 Arbeitstage pro Jahr
- Mecklenburg-Vorpommern – 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahren
- Niedersachsen – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
- Nordrhein-Westfalen – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
- Rheinland-Pfalz – 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahren
- Saarland – 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr
- Sachsen – Kein gesetzlicher Anspruch
- Sachsen-Anhalt – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
- Schleswig-Holstein – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
- Thüringen – 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Der Anspruch auf Bildungsurlaub reduziert sich entsprechend der Wochenarbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten. Allerdings gibt es in Bayern und Sachsen keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Dennoch bedeutet das nicht zwangsläufig, dass dir kein Sonderurlaub für Weiterbildungen zusteht. Schau zunächst in deine gültigen Tarif- oder Arbeitsverträge, da dort der Bildungsurlaub verankert sein kann.
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Haben Auszubildende auch Anspruch?
Grundsätzlich haben auch Auszubildende Anspruch auf Bildungsurlaub zumindest in den Bundesländern, in denen dies gesetzlich geregelt ist. Allerdings variieren die Regelungen auch hier wieder von Bundesland zu Bundesland. Beispielsweise haben Auszubildende in Nordrhein-Westfalen gemäß dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz einen Anspruch auf insgesamt fünf Tage politische Arbeitnehmerweiterbildung während ihrer Berufsausbildung. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen gilt der Freistellungsanspruch von fünf Tagen pro Jahr nur für die Teilnahme an politischen Weiterbildungen und Weiterbildungen im Rahmen eines Ehrenamts.
Bildungsurlaub – so beantragst du ihn Schritt für Schritt
Du möchtest nun den Bildungsurlaub in Anspruch nehmen? Bei der Beantragung solltest du dabei wie folgt vorgehen:
- Informiere dich darüber, ob und welchen Anspruch du auf Bildungsurlaub hast (zum Beispiel über die Bildungsurlaubsgesetze und Informationsseiten deines Bundeslandes in der folgenden Liste) und informiere dich über Seminarangebote.
- Wähle ein passendes Seminar bzw. einen passenden Kurs für deinen Bildungsurlaub bei einem Anbieter für Bildungsurlaub aus und melde dich an.
- Der Veranstalter des Bildungsurlaubs-Seminars sendet dir dann in der Regel Informationsmaterial zum Seminar sowie Unterlagen für die Beantragung des Bildungsurlaubs zu, mit denen du den Bildungsurlaub bei deinem Arbeitgeber beantragen kannst.
- Beantrage den Bildungsurlaub möglichst frühzeitig bei deinem Arbeitgeber und beachte dabei die geltenden Fristen. In der Regel muss der Antrag vier bis neun Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Quellen: Deutscher Gewerkschaftsbund, T-Online und arbeits-abc.de