Das Rentenpaket II sorgt seit seiner Ankündigung für viel Diskussion. Denn ab 2028 sollen bestimmte Arbeitnehmende mit weniger Gehalt auskommen müssen. In diesem Artikel erfährst du, wer davon betroffen ist und was die Gründe für diese Änderungen sind.
Was ist das Rentenpaket II?
Das Rentenpaket II ist eine Reform, die von der Bundesregierung geplant wurde, um das deutsche Rentensystem langfristig zu stabilisieren. Diese Reform bringt allerdings auch Einschnitte mit sich, die viele Menschen betreffen werden. Ab 2028 wird es unter anderem Änderungen bei den Rentenbeiträgen und den Gehaltsabzügen geben, die das verfügbare Einkommen von Arbeitnehmer:innen reduzieren können.
Wen trifft das Rentenpaket II?
Besonders betroffen vom Rentenpaket II sind Arbeitnehmer:innen, die ein hohes Einkommen haben und bisher von der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze profitiert haben. Diese Grenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Rentenbeiträge gezahlt werden müssen. Ab 2028 soll diese Grenze angehoben werden, was bedeutet, dass ein größerer Teil des Einkommens rentenversicherungspflichtig wird. Für dich heißt das: Du musst auf einen größeren Anteil deines Gehalts Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, was dein Nettoeinkommen reduziert.
Steigende Beitragssätze ab 2028
Nach aktuellen Informationen bleibt der Beitragssatz zur Rentenversicherung bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Doch diese Stabilität hat ein Ende: Ab 2028 sollen die Beiträge auf 20 Prozent erhöht werden, wie mainpost.de bereits berichtete.
Bis zum Jahr 2030 wird der Beitragssatz voraussichtlich unter der dann geltenden Obergrenze von 22 Prozent liegen. Gegen Ende der 2030er Jahre kommt dann das Generationenkapital ins Spiel, das durch seine Renditeausschüttungen dazu beitragen soll, dass der Anstieg der Beiträge um 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte abgefedert wird.
Bis zum Jahr 2035 steigt der Beitragssatz schließlich auf 22,3 Prozent an und soll danach bis 2045 stabil bleiben.
Rentenpaket II: Was bedeutet das für dein Gehalt?
Wenn du zu den Personen gehörst, die von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze betroffen sind, wirst du ab 2028 weniger Netto vom Brutto haben. Das Rentenpaket II sorgt dafür, dass du einen größeren Teil deines Gehalts in die Rentenversicherung einzahlen musst. Diese zusätzlichen Beiträge könnten sich spürbar auf dein verfügbares Einkommen auswirken. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die genaue Höhe der zukünftigen Abzüge zu informieren und gegebenenfalls finanzielle Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Einen Überblick, wie sich die Beiträge ändern könnten, findest du in untenstehender Tabelle.
Gehalt brutto | Beiträge aktuell | Beiträge ab 2028 | Beiträge ab 2035 |
---|---|---|---|
2000 Euro | 186 Euro | 200 Euro | 223 Euro |
3000 Euro | 279 Euro | 300 Euro | 334,50 Euro |
4000 Euro | 372 Euro | 400 Euro | 446 Euro |
5000 Euro | 490 Euro | 500 Euro | 557,50 Euro |
6000 Euro | 558 Euro | 600 Euro | 669 Euro |
7000 Euro | 651 Euro | 700 Euro | 780,50 Euro |
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Gibt es Ausnahmen beim Rentenpaket II?
Das Rentenpaket II betrifft in erster Linie Gutverdiener:innen, deren Einkommen über der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze liegt. Für Arbeitnehmer:innen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen ändert sich hingegen wenig bis gar nichts. Auch Rentner:innen selbst sind von diesen Änderungen nicht direkt betroffen, da sie keine Rentenbeiträge mehr zahlen. Allerdings könnte sich das Gesamtbild der Rentenfinanzierung langfristig auch auf die Höhe der ausgezahlten Renten auswirken.
Fazit: Informiere dich rechtzeitig
Das Rentenpaket II bringt ab 2028 für viele Menschen finanzielle Einschnitte mit sich. Besonders Gutverdiener:innen müssen sich auf geringere Nettoeinkünfte einstellen, da mehr von ihrem Einkommen in die Rentenkasse fließt. Um vorbereitet zu sein, solltest du dich frühzeitig über die bevorstehenden Änderungen informieren und gegebenenfalls finanzielle Maßnahmen ergreifen, um dein Einkommen zu stabilisieren.