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Muss der Arbeitgeber immer ein Arbeitszeugnis ausstellen?

Müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern immer Arbeitszeugnisse ausstellen? Lies hier, was du tun kannst, wenn du keins bekommst.

Frau Arbeitszeugnis
© IMAGO/Westend61

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Bei Beendigung eines Berufsverhältnisses stellen die meisten Arbeitgeber:innen ihren ehemaligen Mitarbeiter:innen ein Arbeitszeugnis aus, welches diese dann wieder für andere Bewerbungen nutzen können. Für die meisten Bewerber:innen sind Arbeitszeugnisse essenziell. Doch was passiert, wenn der alte Arbeitgeber oder die alte Arbeitgeberin dir kein Arbeitszeugnis zukommen lässt? In diesem Artikel verraten wir, ob das legal ist und was du dagegen tun kannst.

Was steht in einem Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis dient vor allem den Arbeitnehmer:innen. Je nachdem, wie gut man sich in dem jeweiligen Job angestellt hat, unterscheidet man zwei Arten von Arbeitszeugnissen. Wer in den vergangenen Monaten wirklich gute Arbeit geleistet hat, erhält meist ein sehr detailliertes Arbeitszeugnis, in welchem die Tätigkeitsfelder aufgezählt werden und besondere Eigenschaften und Aufgaben nochmals hervorgehoben werden.

Wer bei der Arbeit weniger überzeugen konnte, erhält meist ein rein deskriptives Arbeitszeugnis, in dem lediglich die Aufgabenbereiche definiert werden.

Müssen Arbeitgeber immer Arbeitszeugnisse ausstellen?

Doch sind Arbeitgeber:innen jetzt tatsächlich dazu verpflichtet, ihren Mitarbeiter:innen ein so ausführliches Arbeitszeugnis auszustellen? Ja und nein. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer:innen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses immer den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Vorgaben dafür, wie dieses geschrieben werden muss, gibt es jedoch nicht.

Arbeitszeugnis auf Papier
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis auszustellen. Foto: IMAGO/Westend61

Die Arbeitgeber:innen müssen zwar die Tätigkeitsfelder des Ex-Mitarbeiters oder der Ex-Mitarbeiterin aufzählen und auch die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin bewerten, jedoch sind sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet, das Arbeitszeugnis noch weiter auszuschmücken und die Arbeitnehmer:innen in den Himmel zu loben.

Übrigens: In einigen Fällen hast du als Arbeitnehmer:in sogar den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Das ist beispielsweise immer dann der Fall, wenn dein:e Vorgesetzte:r wechselt. Hier kannst du dir von deinem alten Chef oder deiner alten Chefin noch ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen.

Fazit: Das kannst du tun, wenn du kein Arbeitszeugnis bekommst

Sollte sich dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin weigern, dir ein Arbeitszeugnis auszustellen, so kannst du rechtlich dagegen vorgehen. Natürlich solltest du deinen Chef oder deine Chefin auch zunächst gefragt haben, ob er oder sie dir ein solches Dokument ausstellt. Wenn sich jedoch nach mehrmaliger Erinnerung nichts tut, kannst du ihm oder ihr eine Frist setzen. Solltest du trotz der Fristsetzung kein Arbeitszeugnis erhalten, kannst du einen Anwalt oder eine Anwältin einschalten.

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