Wenn Mitarbeitende krank sind und nicht arbeiten können, fordern Arbeitgeber in der Regel spätestens ab dem vierten Kalendertag eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ein. Seit Januar 2023 müssen Arbeitgeber diese digital bei der Krankenkasse erfragen. Doch darf der Chef beziehungsweise die Chefin die AU zusätzlich in Papierform einfordern? Wir verraten es dir.
Kann mein Arbeitgeber weiter eine AU in Papierform einfordern?
Wer krank ist und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausgestellt bekommt, erhält diese seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr in Papierform. Stattdessen muss der Arbeitgeber sich digital bei der Krankenkasse anfordern. Doch was ist, wenn der Chef oder die Chefin den gelben Schein gerne in Papierform haben möchte? Muss man diesen trotz der neuen Regelung ihm/ihr aushändigen?
Dieser Forderung musst du nicht nachkommen. Denn laut Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, dürfen Arbeitgeber von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die keinen Minijob ausüben, keinen Gelben Schein mehr verlangen. „Unabhängig davon, müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber aber weiter melden, wenn sie arbeitsunfähig sind“, betont Meyer.
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Papierform bleibt dennoch wichtig
Dennoch ist die Bescheinigung in Papierform bisher nicht obsolet geworden. „Es gibt nach wie vor viele Bereiche, in denen der sogenannte gelbe Schein eine Rolle spielt“, erklärt Meyer. Privat Krankenversicherte müssen ihn weiterhin vorlegen, ebenso gilt dies für geringfügig Beschäftigte. Auch für Bescheinigungen zum Kinderkrankengeld und Reha-Maßnahmen wird Meyer zufolge weiterhin auf Papier gesetzt.
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