Arbeitgeber:innen dürfen rein rechtlich bereits ab dem ersten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Doch wie verhält sich das am Wochenende, wenn die meisten Praxen geschlossen sind? In diesem Artikel verraten wir dir, was du zur Krankmeldung am Wochenende wissen musst.
Alles zum Thema „Krankschreibung am Wochenende“:
Wer braucht eine AU fürs Wochenende?
Am Wochenende krank zu sein, ist nicht nur blöd, weil man dann das Wochenende nicht genießen kann, sondern eben auch, weil man währenddessen nur schwer an eine Krankschreibung kommt. Doch wer braucht überhaupt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für das Wochenende?
In erster Linie sind davon vor allem Menschen betroffen, die am Wochenende arbeiten müssen. Aber auch wenn man am Wochenende so schwer krank wird, dass man bis mindestens Mitte der Woche nicht arbeiten kann, kann es sinnvoll sein, sich bereits am Wochenende offiziell krankschreiben zu lassen.
So erhältst du am Wochenende eine Krankschreibung
Doch wie erhält man am Wochenende eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Die meisten Arztpraxen haben samstags und sonntags geschlossen und auch am Freitag haben viele Einrichtungen nur bis mittags geöffnet. Wer sich also am Wochenende krankschreiben lassen möchte, hat meist eher schlechte Karten.
Wenn du also am Wochenende arbeiten müsstest und direkt ab dem ersten Krankheitstag eine Krankschreibung benötigst, so hast du die Möglichkeit, die Nummer 1161117 anzurufen. Bei dieser bundesweiten Hotline wird dir mitgeteilt, welche Arztpraxen noch geöffnet haben und dir eine Krankschreibung ausstellen können.
Fazit: Du kannst dich auch rückwirkend krankschreiben lassen
Wenn die Krankschreibung beispielsweise erst am dritten Krankheitstag vorliegen muss, kannst du dich auch noch rückwirkend für das Wochenende krankschreiben lassen. Grundsätzlich ist das für bis zu drei Tagen rückwirkend möglich. Aber aufgepasst, sollte der Arzt oder die Ärztin merken, dass du noch nicht länger krank bist, kann er oder sie auch verweigern, dich rückwirkend krankzuschreiben.
Wer wirklich krank ist, sollte jedoch nichts zu befürchten haben. In diesem Fall wird die Krankschreibung der Krankenkasse übermittelt und der Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin kann diese dann einsehen.