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Krankengeld: Ab wann du es bekommst und wie du es beantragst

Egal ob Beinbruch, langwieriger Infektion oder Burn-outs: Wer länger als sechs Wochen am Stück krankheitsbedingt auf der Arbeit fehlt, hat Anspruch auf Krankengeld. Wir verraten dir, was du tun musst, um diese Leistung zu erhalten.

Frau sitzt mit einem gebrochenen Fuß auf dem Sofa.
© Getty Images/izusek

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Ein Arzttermin während der Arbeitszeit? Ist das OK oder darf der Chef das verbieten? Wir klären auf, welche Regelungen es gibt und welche Ausnahmen der Arbeitgeber gestatten muss.

Wenn du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist, erhältst du in der Regel kein Geld mehr von deinem Arbeitgeber. Doch keine Sorge! Danach wird auf deinem Konto keine gähnende Leere herrschen. Denn bei längerer Krankheit hast du Anspruch auf Krankengeld. Wir verraten dir, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese Leistung zu erhalten und wie der Antrag genau abläuft.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Grundsätzlich gilt: Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf Krankengeld, sobald der Arzt oder die Ärztin ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat und die erkrankte Person über eine Krankschreibung verfügt. Diese Regelung gilt dabei auch ab dem ersten Tag eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung. Im Krankheitsfall zahlt zunächst einmal der Arbeitgeber das Gehalt für volle sechs Wochen weiter. Erst danach kommt die Krankenkasse ins Spiel und springt mit dem Krankengeld ein, falls die Erkrankung länger als sechs Wochen anhält.

Alle, die ihren Job gerade erst angetreten haben, sollten nun die Ohren spitzen. Denn hier sieht der Gesetzgeber eine andere Regelung vor. Denn in den ersten vier Wochen muss der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung nicht leisten. Damit in diesem Fall nicht in finanzielle Nöte gerätst, kann die Krankenversicherung das Krankengeld auch direkt auszahlen.

Selbstständige haben keinen Anspruch auf Krankengeld

Im Gegensatz zu Festangestellten haben Selbstständige ( z.B.: Künstler:innen) keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Aus diesem Grund sollten sie einen längeren krankheitsbedingten Ausfall bei der Verwaltung ihrer Finanzen immer berücksichtigen. Wer dennoch Krankengeld ausgezahlt bekommen möchte, muss bei der gesetzlichen Krankenversicherung eine sogenannte Wahlerklärung abgeben und einen entsprechenden Wahltarif abschließen.

In den meisten Fällen zahlen Selbstständige statt der ermäßigten 14 Prozent den normalen Beitrags­satz von 14,6 Prozent plus Zusatz­beitrag an die entsprechende Krankenkasse. Wer sich für die Auszahlung von Krankengeld entschieden hat, erhält ab dem 43. Tag der Krankschreibung Krankengeld.

So lange zahlt die Krankenkasse es aus

Gleich zu Beginn eine gute Nachricht: Die Krankenkasse unterstützt Langzeit-Erkrankte eine ganze Weile. So bekommen sie die Leistung im Ernstfall für 78 Wochen ausgezahlt. Allerdings wird in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld ausgezahlt, wenn die betroffene Person eine Entgeltfortzahlung von ihrem Arbeitgeber erhält. Falls die Arbeitsunfähigkeit jedoch darüber hinaus anhält, wird Krankengeld gezahlt. Doch die Krankenkasse zieht die sechs Wochen Entgeltfortzahlung von den insgesamt 78 Wochen Krankengeld ab, was bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen in der Regel 72 Wochen lang Krankengeld erhalten.

Krankengeld: So hoch fällt es aus

Das Krankengeld liegt bei 70 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts und maximal bei 90 Prozent des Netto-Arbeitsentgelts. Wenn man in den zwölf Monaten vor Arbeitsunfähigkeit das Glück hatte, zusätzlich zu seinem Gehalt Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zu bekommen, kann man sich freuen! Denn in diesem Fall erhöht sich der Anspruch auf Krankengeld und man kann sich auf eine etwas höhere finanzielle Unterstützung während der Genesung freuen. Bevor das Geld auf final auf dem Konto landet, zieht die Krankenkasse zuvor noch Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung ab.

Krankengeld beantragen: So funktioniert’s

Wenn du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist, teilt dein Arbeitgeber deiner Krankenkasse mit, dass die Entgeltfortzahlung endet. Damit diese die Höhe des Krankengeldes berechnen können, übermittelt der Arbeitgeber im gleichen Zuge auch die Höhe deines Gehaltes. Anschließend findest du einige Tage später einen Brief deiner Krankassen im Briefkasten, der die entsprechenden Unterlagen für die Beantragung des Krankengeldes enthält.

Doch Vorsicht. Die Unterlagen solltest du am besten gemeinsam mit deinem behandelnden Arzt bzw. deiner behandelnden Ärztin gemeinsam ausfüllen. In wenigen Fällen kann es zudem vorkommen, dass die Unterlagen zudem ein Formblatt für den Arbeitgeber enthalten. Dieses solltest du ebenfalls nicht auf eigene Faust ausfüllen, sondern von deinem Arbeitgeber. Wenn du alles Unterlagen anschließend ausgefüllt vor die liegen hast, schickst du diese nun an deine Krankenkasse. Nach der Überprüfung des Anspruchs sollte das Geld schon bald auf dein Konto gezahlt werden.

Quellen: t-online. focus.de und verbraucherzentrale.de