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Gibt es ein Recht auf Homeoffice?

Du fragst dich, ob du ein Recht auf Homeoffice hast? Wir haben uns die Gesetzeslage angeschaut und schlaugemacht.

Frau im Homeoffice
© IMAGO Images / Addictive Stock

Aus für Homeoffice? Arbeitszeiterfassung wird Pflicht!

Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts wird die Arbeitszeiterfassung nun Pflicht. Doch welche Auswirkungen hat das Urteil für Arbeitnehmer*innen?

Während des Lockdowns arbeiteten viele von uns im Homeoffice. Doch nun, wo die Inzidenzen sehr niedrig sind, kehren die meisten von uns Büro-Leben zurück. Für viele ist aber das Arbeiten von Zuhause viel entspannter oder auch einfach eine Notwendigkeit, um bestimmte Dinge im Alltag zu händeln. Doch hat man eigentlich ein Recht auf Homeoffice? Wir haben uns zu diesem Thema schlaugemacht.

Recht auf Homeoffice: Wie ist der Stand vom Gesetz her?

Ab dem 01. Juli 2022 wurde die Homeoffice-Pflicht offiziell abgeschafft. Allerdings kann man hier nicht unbedingt von ‚Pflicht‘ sprechen. Der oder die Arbeitgeber:in war in einigen Fällen einfach verpflichtet, dem/der Arbeitnehmer:in das Homeoffice zu ermöglichen und anzubieten – aus Infektionsschutzgründen. Andersherum darf der/die Arbeitnehmer:in allerdings nicht vom Chef oder der Chefin verlangen, zu Hause zu arbeiten. Dies bedeutet, dass der/die Arbeitgeber:in die Arbeit im Büro verlangen kann – und man in diesem Sinne kein Recht oder Anspruch auf Homeoffice hat.

Frau im Homeoffice
Kann man für das unerlaubte Arbeiten im Homeoffice eigentlich gekündigt werden? Foto: IMAGO Images / Addictive Stock

Ist das Arbeiten im Homeoffice ein Kündigungsgrund?

Wenn dein:e Chef:in dir sagt, dass du ins Büro kommen MUSST und du dich aus diversen Gründen weigerst, kommt einem die berechtigte Frage, ob man durch die ‚unerlaubte‘ Arbeit im Homeoffice entlassen werden kann. Laut dem Rechtsexperten Thomas Kinschewksi, welcher mit MDR sprach, kann der/die Arbeitgeber:in bei jedem Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Pflicht den/die Arbeitnehmer:in abmahnen. Allerdings ist es selten, dass ein Pflichtverstoß direkt zu einer Entlassung führt – zumindest nicht, wenn du nur einmal im Homeoffice arbeitest, obwohl dir das ‚verboten‘ wurde.

Wenn du dich allerdings auch nach mehreren Abmahnungen noch immer nicht ins Büro begibst, obwohl dein:e Arbeitgeber:in es fordert, riskierst du tatsächlich eine fristlose außerordentliche Kündigung. Sollte sich dein:e Arbeitgeber:in aber nicht zum Ende der Homeoffice-Pflicht geäußert hat und es keinen expliziten Aufruf zur Rückkehr ins Büro gibt, kannst du einfach weiter im Homeoffice arbeiten, ohne Konsequenzen zu fürchten.

Fazit zum Thema „Recht auf Homeoffice“

An sich kann man sagen, dass es kein Recht auf Homeoffice gibt. Der/die Arbeitgeber:in MUSS dir keinen Anspruch auf Homeoffice einräumen und kann dich auch abmahnen oder bei mehreren Verstößen kündigen. Solltet ihr in eurem Betrieb aber noch nicht über eine Rückkehr ins Büro geredet haben, kann dein Homeoffice-Alltag einfach so weitergehen wie bisher, ohne, dass du keine Konsequenzen erwarten musst.

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