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Kann man in der Elternzeit Bürgergeld beantragen?

Wenn das Geld während der Elternzeit nicht ausreicht, können Sozialleistungen beantragt werden. Doch gehört das Bürgergeld auch dazu?

Eine Frau hält ein Baby auf dem Arm und steht vor einem Schreibtisch.
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Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Wenn sich Nachwuchs ankündigt, möchte man nach der Geburt so viel Zeit wie möglich mit dem neuen Familienmitglied verbringen. Die Elternzeit schafft die hierfür benötigten Rahmenbedingungen. Während dieser Zeit wird zwar kein Gehalt gezahlt, jedoch ist der Arbeitsplatz bis zum Wiedereintritt sicher. Doch was ist, wenn in dieser Zeit das Geld knapp wird? Ist es möglich, während der Elternzeit Bürgergeld zu beantragen?

Ist es möglich, während der Elternzeit Bürgergeld zu beantragen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Denn gemäß den Vorschriften des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) haben erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können, grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld. Diese Regelung gilt selbst während der Elternzeit.

Doch bevor der Antrag auf Bürgergeld gestellt wird, sollten Betroffene überprüfen, ob sie Anspruch auf sogenannte vorrangige Leistungen haben. Hierzu gehört auch das Elterngeld, das während der Elternzeit beantragt werden kann, um das Einkommen in dieser Zeit zu sichern und die finanzielle Grundlage von Familien zu gewährleisten.

Sollte das Elterngeld allerdings allein nicht ausreichen, um den Bedarf während der Elternzeit zu decken, haben Mütter und Väter die Möglichkeit, ihr Einkommen gemäß den Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich mit Bürgergeld aufzustocken.

Elterngeld und Bürgergeld beziehen: Leistungen werden nicht im vollem Umfang ausgezahlt

Wenn man sowohl Elterngeld als auch Bürgergeld bezieht, erhält man laut familienportal.de nicht beide Leistungen in vollem Umfang. Das Elterngeld wird nämlich auf das Bürgergeld angerechnet.

Selbst wenn das Elterngeld lediglich 300 Euro beträgt, beeinflusst dies die Leistungen des Bürgergelds. Wenn eine Person zum Beispiel 400 Euro Elterngeld bezieht, bleiben ihr von den 502 Euro Bürgergeld nur noch 102 Euro übrig, da der überschüssige Betrag mit dem Elterngeld verrechnet wird.

Arbeitnehmer:innen, die in den zwölf Monaten vor der Geburt gearbeitet haben, profitieren von einer Ausnahme. Ihr Elterngeld, das aus dem Einkommen berechnet wird, hat einen Freibetrag von maximal 300 Euro. Wenn jemand vor der Geburt 400 Euro pro Monat verdient hat und nun 400 Euro Elterngeld erhält, werden nur 100 Euro als Einkommen angerechnet, während die restlichen 300 Euro unter den Freibetrag fallen. Das bedeutet, dass sie zusammen mit den 502 Euro Bürgergeld monatlich insgesamt 702 Euro erhalten.

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