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Diese 5 Dinge solltest du auf der Arbeit niemals googeln

Viele von uns nutzen unsere Arbeitsrechner auch im privaten Kontext. Das kann im Falle einer Überwachung durch den Arbeitgeber schwerwiegende Folgen haben. Deswegen verraten wir dir, welche Dinge du besser nicht auf der Arbeit googeln solltest.

Frau sitzt am Laptop

Hast du das Gefühl, dass du auf der Arbeit überwacht wirst? Da ist vielleicht etwas dran. Arbeitgeber:innen haben ein berechtigtes Interesse daran, die Nutzung firmeneigener Geräte, wie z. B. Arbeitscomputer durch ihre Mitarbeiter zu überwachen. Damit soll sichergestellt werden, dass ihre Mitarbeiter:innen diese Geräte nur für arbeitsbezogene Zwecke verwenden und die Veruntreuung vertraulicher Informationen verhindert wird. Die Mitarbeiter:innen müssen sich jedoch auch der Einschränkungen bewusst sein, die ihrem Online-Verhalten auferlegt werden, und sie müssen darauf achten, wonach sie auf ihren Arbeitscomputern suchen.

Hier sind fünf Dinge, die Mitarbeiter:innen niemals auf einem Gerät googeln sollten, auf das ihr Unternehmen Zugriff hat. Im Falle einer Überwachung auf der Arbeit kannst du dir damit einiges an Stress, Erklärung und Unannehmlichkeiten sparen.

illegale Aktivitäten solltest du, egal auf welchem Rechner vermeiden. Foto: Getty Images staticnak1983

1. Illegale Aktivitäten

Dies ist eine Selbstverständlichkeit. Mitarbeiter:innen sollten sich niemals an illegalen Aktivitäten im Internet beteiligen, weder bei der Arbeit noch auf ihren privaten Geräten. Finden Arbeitgeber:innen Beweise für illegale Aktivitäten auf dem Arbeitscomputer eines Mitarbeitenden, können disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Kündigung ergriffen werden.

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Egal für welche Zwecke, wenn du unangemessene Inhalte suchst, kann das Fragen bei deinem Unternehmen aufwerfen. Foto: IMAGO / Westend61

2. Beleidigende oder unangemessene Inhalte

Du solltest es vermeiden, auf anstößige oder unangemessene Inhalte wie Hassreden, oder extreme Gewalt zuzugreifen oder danach zu suchen. Dies könnte als unprofessionell angesehen werden und dem Ruf des Unternehmens schaden. Egal in welchem Kontext hinterlässt es eine seltsame Spur in deinem Suchverlauf, die bei einer möglichen Überwachung auf der Arbeit Fragen aufwerfen könnte.

3. Vertrauliche Unternehmensinformationen

Mitarbeiter:innen sollten auf ihren Arbeitscomputern niemals auf vertrauliche Unternehmensinformationen wie Finanzberichte oder Geschäftsgeheimnisse zugreifen oder danach suchen. Dies könnte die Wettbewerbsfähigkeit und den Ruf des Unternehmens beeinträchtigen und auch zu Disziplinarmaßnahmen oder einer Kündigung führen.

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Die meisten Menschen gucken Pornos. Daran ist auch nichts auszusetzen. Du solltest nur vermeiden, diese auf Arbeitsgeräten zu gucken. Foto: Unsplash/Charles Deluvio

4. Pornoseiten

Obwohl „Porno“ stets auf den Toprängen der meistgesuchten Begriffe bei Google ist, solltest du diesen natürlich für dein Privatleben aufsparen. Ein solcher Suchverlauf ist auf dem Arbeitscomputer schlicht und ergreifend peinlich. Und blamieren möchtest du dich gewiss nicht!

5. Stellenangebote

Ebenso ist natürlich die Suche nach Stellenangeboten zu meiden. Egal, ob es sich um Stellenportale handelt oder die Karriereseite eines konkurrierenden Unternehmens: Wenn dein Arbeitgeber denkt, du würdest dich anderweitig nach einer Anstellung umsehen, bedeutet dies das Aus für deine Karriere in diesem Unternehmen. 

Und da sich Arbeitgeber gegenseitig austauschen beziehungsweise du ja im Fall der Fälle auch noch ein gutes Arbeitszeugnis wünschst, solltest du natürlich im Guten gehen. Besonders doof geht die Sache für dich natürlich aus, wenn es sich nur um ein Missverständnis handelt und du gar nicht wirklich auf Stellensuche bist. Mit der nächsten Beförderung oder Gehaltserhöhung kann es dann jedenfalls dauern.

Darf der Arbeitgeber das überhaupt?

In Deutschland unterliegt die Überwachung von Laptops oder Handys am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber den Datenschutzgesetzen und -vorschriften des Landes. Nach dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dürfen Arbeitgeber die Laptops oder Mobiltelefone ihrer Mitarbeiter überwachen, wenn die Überwachung für die Ausübung der Arbeit erforderlich ist und Mitarbeiter:innen über den Umfang und den Zweck der Überwachung informiert wurde. Die Überwachung muss außerdem verhältnismäßig sein und darf nicht über den Zweck hinausgehen, für den sie durchgeführt wird.

Überwachung auf der Arbeit? Rechne damit

Wenn du einen Arbeitslaptop oder Handy hast, solltest du auf jeden Fall darauf achten, wonach du auf deinen Arbeitsgeräten suchst. Lass auf allen technischen Geräten, zu welchen dein Arbeitgeber direkt oder indirekt Zugang hat, also lieber Vorsicht im täglichen Umgang walten. Gehe davon aus, dass du überwacht wirst – auch, wenn dies schlussendlich nicht der Fall sein sollte. Vorsicht ist bekanntlich besser als Nachsicht. Indem du diese fünf Dinge vermeidest, kannst du eine professionelle Online-Präsenz aufrechterhalten und deine eigenen Interessen schützen.

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