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Darf der Chef vorschreiben, welche Sprache im Büro gesprochen wird?

Darf der Chef entscheiden, welche Sprache im Büro gesprochen werden muss? Lies hier, was deine Rechte sind.

Frau Sprache Büro Kollege
© IMAGO/Westend61

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Ob Englisch, Französisch, Spanisch oder sogar noch ganz andere Sprachen – im Lebenslauf der Arbeitnehmer:innen ist meist mindestens eine weitere Fremdsprache aufgeführt. Wenn es aber darum geht, diese auch im Büro zu sprechen, ist das für die meisten plötzlich nicht mehr ganz so witzig. Doch kann der Chef oder die Chefin den Mitarbeiter:innen vorschreiben, welche Sprache sie im Büro zu sprechen haben? In diesem Artikel verraten wir es dir.

Der Chef darf die Sprache vorgeben

Grundsätzlich darf der Chef beziehungsweise die Chefin schon verschreiben, in welche Sprache die Arbeitnehmer:innen ihre Berichte, E-Mails und Co. zu schreiben haben. Wichtig ist dabei jedoch, dass das zuvor im Arbeitsvertrag festgehalten werden muss. Wenn dort beispielsweise Deutsch als die Arbeitssprache festgelegt ist, so kann der oder die Arbeitgeber:in nicht einfach verlangen, dass grundsätzlich alle E-Mails jetzt nur noch auf Spanisch geschrieben werden.

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Ist keine offizielle Arbeitssprache im Arbeitsvertrag der Mitarbeiter:innen festgehalten, so kann sie durchaus geändert werden. Wichtig zu bedenken ist dabei jedoch, dass die gewünschte Sprache auch immer Teil des vereinbarten Berufsbildes ist. Wann genau das der Fall ist, kann man jedoch nur für jeden Fall selbst bestimmen.

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Nicht immer ist es sinnvoll, direkt die gesamte Arbeitssprache zu ändern. Foto: IMAGO/Westend61

Arbeitssprache vs. Betriebssprache

Zunächst muss man jedoch zwischen der Arbeits- und der Betriebssprache unterscheiden. Bei der Arbeitssprache handelt es sich um die Sprache, die Mitarbeiter:innen nutzen, wenn sie beispielsweise mit Kund:innen telefonieren, E-Mails oder Berichte schreiben. Sie kann von dem Chef oder Chefin geändert werden.

Bei der sogenannten Betriebssprache verhält es sich etwas anders. Dabei handelt es sich um die Sprache, die die Mitarbeiter:innen auch in den Pausen – also immer außerhalb des dienstlichen Kontextes – sprechen sollen. Da eine solche Anweisung immer die allgemeine Ordnung des Betriebes betrifft, ist für die Änderung der Betriebssprache immer die Zustimmung des Betriebsrates nötig.

Fazit: Eine solche Änderung ist Ermessenssache

Bei einer solch drastischen Änderung ist daher immer wichtig, die betrieblichen Interessen und die persönlichen Interessen der Arbeitnehmer:innen an einem bestimmten Sprachgebrauch abzuwägen und anhand dessen eine Entscheidung zu treffen. Beispielsweise ist es bei sehr vielen internationalen Kund:innen durchaus sinnvoll, zumindest die Arbeitssprache zu Englisch zu ändern.

Auch das ist jedoch davon abhängig zu machen, ob diese Kund:innen in der Überzahl sind oder ob es nicht doch reicht, einfach mit den internationalen Kund:innen auf Englisch zu kommunizieren und mit den anderen wie gewohnt auf Deutsch.

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