Das Bürgergeld ist ein integraler Bestandteil des deutschen Sozialsystems. Es dient als finanzielle Unterstützung für Personen, die über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind und keinen Arbeitsplatz finden können. Doch wenn es nach einem CDU-Politiker gehen würde, sollte dies nicht für alle gelten.
CDU-Generalsekretär für Arbeitspflicht bei Bürgergeld
Wer in Deutschland über einen längeren Zeitraum arbeitslos ist, erhält das sogenannte Bürgergeld. Wenn es nach Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, gehen würde, sollte der Erhalt der Sozialleistung an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. So sagt er gegenüber der Bild-Zeitung, dass Bürgergeld-Empfänger:innen, die auch nach sechs Monaten keine Arbeitsstelle finden, eine gemeinnützige Tätigkeiten ausüben sollten. Laut Linnemann sollten Leistungskürzungen in Betracht gezogen werden, wenn jemand dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
Auf die Frage, ob er die Einführung einer allgemeinen Arbeitspflicht unterstützt, antwortete er: „Nein, natürlich nicht für alle. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, sollten umfassend unterstützt werden, möglicherweise sogar mehr als heute. Für alle anderen sollte gelten: Wer nach sechs Monaten immer noch keine Arbeitsstelle gefunden hat, sollte einer gemeinnützigen Tätigkeit nachgehen müssen.“
Bundesagentur für Arbeit vermittelt 50 Prozent weniger Jobs als vor 10 Jahren
Linnemann kritisierte, dass die Vermittler:innen in den Arbeitsämtern derzeit kaum noch ihrer eigentlichen Aufgabe, der Jobvermittlung, nachkommen können. Er betonte, dass die Bundesagentur für Arbeit 50 Prozent weniger Stellen vermittelt als vor einem Jahrzehnt. In seinen Worten: „Es ist an der Zeit für eine Veränderung. Meiner Meinung nach sollte jeder, der Sozialleistungen bezieht und arbeitsfähig ist, eine Arbeitsstelle annehmen. Und wenn jemand keine Arbeit findet, sollte er sich in gemeinnütziger Arbeit engagieren.“
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Vorschlag sorgt innerhalb der Ampel-Koalition Streit aus
Innerhalb der Ampel-Koalition gibt es geteilte Meinungen über die Einführung einer Verpflichtung zu gemeinnützigen Tätigkeiten. Die FDP befürwortet diesen Vorschlag, während die SPD und die Grünen dagegen sind. Andreas Audretsch, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, argumentiert gegen diese Idee und verweist auf den erheblichen bürokratischen Aufwand vor Ort. Er erklärt, dass Kommunen nach den aktuellen Sozialgesetzen zunächst nachweisen müssten, dass solche Tätigkeiten keine regulären bezahlten Arbeitsplätze verdrängen.
Audretsch nennt die Pflege von Parks als Beispiel und betont, dass es bereits Unternehmen gibt, die angemessene Löhne zahlen. Er argumentiert, dass es absurd wäre, diese Unternehmen vom Markt zu verdrängen, nur weil Herr Linnemann offensichtlich einen populistischen Punkt erzielen möchte.