Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben im Jahr 2023 etwa 3,9 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld bezogen. Ein Teil davon ist erwerbsunfähig. Über den anderen Teil wird derweil jedoch stark diskutiert. Wie viele der Bürgergeld-Empfänger:innen tatsächlich die Arbeit verweigern und welche Konsequenzen das haben kann, verraten wir dir in diesem Artikel.
So verbreitet ist Arbeitsverweigerung unter Bürgergeld-Empfängern:
Arbeitsverweigerungen sollen stärker sanktioniert werden
Das Bürgergeld soll weiter erhöht werden. Doch dieser Vorschlag bringt auch viel Kritik mit sich. So soll die Erhöhung des Bürgergeldes unter anderen dazu führen, dass sich das Arbeiten insgesamt weniger lohnt und auch weniger Leute arbeiten wollen. Aus diesem Grund sollen Empfänger:innen, die Arbeit bewusst ablehnen, noch weiter sanktioniert werden, als es jetzt schon der Fall ist.
Doch bleiben wir erstmal bei den Zahlen. Im Jahr 2023 haben 3,9 Millionen Menschen Bürgergeld bezogen. Rund 1,9 Millionen Menschen sind erwerbsunfähig und haben somit auch nicht mehr die Möglichkeit, zu arbeiten. Es bleiben also noch etwa 2 Millionen Menschen, die Bürgergeld beziehen, aber theoretisch arbeiten könnten.
Da das Bürgergeld in diesem Jahr nochmal erhöht werden soll, sollen auch die Sanktionierungen strenger werden, damit das Arbeiten nicht unattraktiv wird. Sanktioniert wird daher, wer passende Jobangebote ablehnt und sich somit der Arbeit verweigert.
So viele Menschen lehnen die Arbeit wirklich ab
Doch wie viele Menschen lehnen denn jetzt die Arbeit tatsächlich ab? Das kann man im Prinzip ganz einfach herausfinden, wenn man sich anschaut, wie viele Sanktionen in Form von Bürgergeld-Kürzungen in den letzten Jahren verhängt wurden. Das Problem besteht lediglich darin, dass es für die Jahre 2022 und 2023 jeweils nur für einzelne Monate Daten gibt, nicht jedoch für das gesamte Jahr. Das liegt daran, dass es nach der Einführung des Bürgergeldes erstmal weniger Leistungskürzungen gab, um das Jobcenter zu entlasten.
Betrachtet man allerdings die Jahre davor, fällt auf, dass es im Jahr 2021 genau 52.174 registrierte Fälle von Leistungskürzungen aufgrund von „Weigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder eines geförderten Arbeitsverhältnisses“ gab. Das entspricht in diesem Jahr etwa 27 Prozent aller Kürzungen.
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Rechnet man das auf die 2 Millionen Menschen um, die Bürgergeld beziehen und theoretisch dazu in der Lage wären, zu arbeiten, kommt man auf insgesamt 2,6 Prozent, die die Arbeit tatsächlich verweigern.
Im Vergleich zu den Jahren davor ist das verhältnismäßig wenig. Denn im Jahr 2007 gab es noch etwa 183.430 Kürzungen aufgrund von Arbeitsverweigerung. Im Jahr 2019 waren es noch immer 82.891 und im Jahr 2020 nur noch 18.392.
Fazit: Immer mehr Arbeitssuchende finden auch Arbeit
Seit 2007 lehnen demnach immer weniger Bürgergeld- beziehungsweise Hartz-IV-Empfänger:innen die Arbeit ab, die ihnen angeboten wird. Aktuell betreffen die Kürzungen daher auch nur einen kleinen Teil der Arbeitslosen.