Du hast deine Bewerbung schon vor mehreren Wochen abgeschickt und noch hast du immer nichts vom Unternehmen gehört? Wie Bewerber:innen im Normalfall auf eine Rückmeldung warten müssen und was du tun kannst, wenn sich dein:e potenzielle:r Arbeitgeber:in noch immer nicht bei dir gemeldet hat, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur „Rückmeldung auf die Bewerbung“:
So lange solltest du auf eine Rückmeldung warten
Wenn man sich selbst auf einen Job bewirbt, sollte man immer darauf achten, dass man auch die Bewerbungsfrist einhält. Bei besonders vielversprechenden Stellenanzeigen macht es durchaus Sinn, sich so rechtzeitig wie möglich zu bewerben.
Bei den Bewerber:innen geht es also meist sehr schnell. Dafür dauert es leider auf Seite der Arbeitgeber:innen oft doppelt so lange. Doch wie lange sollte man überhaupt auf eine Rückmeldung warten?
Wenn du nach zwei Wochen noch nichts vom Unternehmen gehört hast, sondern lediglich zu Beginn eine Eingangsbestätigung erhalten hast, so ist es absolut gerechtfertigt, wenn du dich nochmal per E-Mail nach dem aktuellen Stand deiner Bewerbung erkundest. Grundsätzlich solltest du aber nicht länger als vier Wochen ohne andere Informationen auf eine Rückmeldung zu deiner Bewerbung warten müssen.
Reflektiere die Wahl deines Arbeitgebers
Wenn der oder die Arbeitgeber:in, bei dem oder bei der du dich beworben hast, dir jedoch wochenlang keinerlei Rückmeldung gibt und auch auf deine Nachfrage nicht reagiert, solltest du dir vielleicht Gedanken machen, ob du in einem solchen Unternehmen überhaupt arbeiten möchtest.
Klar, Bewerbungsprozesse dauern ihre Zeit, dennoch ist es für beide Seiten sehr unvorteilhaft, wenn es keinerlei Informationen dazu gibt und die Bewerber:innen komplett im Dunkeln tappen.
Wenn du trotz einer langen Wartezeit dann doch zum Bewerbungsgespräch eingeladen wirst, solltest du auf jeden Fall anmerken, was dich gestört hat.
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Fazit: Ghosting existiert auch in der Arbeitswelt
Leider müssen einige Bewerber:innen noch schlimmere Erfahrungen machen, als Ewigkeiten auf eine Antwort zu warten. Denn auch in der Arbeitswelt kommt es gelegentlich mal vor, dass die Arbeitgeber:innen ihre Bewerber:innen ghosten – also sich nach dem Eingang der Bewerbung gar nicht mehr bei ihnen melden.
Es gibt dann keine Antworten auf E-Mails oder Anrufe mehr. Der Kontakt wird also von jetzt auf gleich abgebrochen. Besonders ärgerlich ist das, wenn die Bewerber:innen bereits an einem Vorstellungsgespräch teilgenommen haben.