Mit nur einem Blick aus dem Fenster konnte man in vielen Regionen des Landes schon kaum mehr übersehen, dass wir mittlerweile wirklich schon wieder Winter haben. Doch bis zum Jahresende stehen bei vielen Unternehmen noch einige Arbeiten an, weshalb viele Arbeitnehmer:innen auch bei Kälte im Freien arbeiten müssen. Aber muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bei so niedrigen Temperaturen eigentlich wärmere Kleidung zur Verfügung stellen? In diesem Artikel verraten wir es dir.
Alles zum Thema „Arbeit im Freien“:
Auch im Winter müssen viele Arbeitnehmer draußen arbeiten
In Deutschland arbeiten etwa 3 Millionen Menschen regelmäßig im Freien. Dazu zählen beispielsweise Straßenbauer:innen oder Dachdecker:innen. Bei gemäßigten Temperaturen kann man es draußen ziemlich gut aushalten und oft ist es dann sogar angenehmer als im warmen Büro zu sitzen. Doch insbesondere in den Wintermonaten wird es für viele Arbeitnehmer:innen, die draußen arbeiten, sehr schnell sehr kalt.
Zwar nehmen viele Unternehmen aus Sicherheitsgründen für die Wintermonate schon gar keine Aufträge mehr an, dennoch müssen die bereits angefangenen Arbeiten ja abgeschlossen werden.
Diese Dinge muss der Arbeitgeber bei Arbeit im Freien stellen
Klar, wer draußen arbeitet, bewegt sich in der Regel auch sehr viel. Daher braucht man in der Regel keine gefütterte Hose und besonders dicke Winterjacken. Doch wie alles, hängt auch die Wahl der Kleidung stark von der Außentemperatur und auch dem persönlichen Empfinden ab.
Während einigen Arbeiternehmer:innen lediglich ein dicker Pullover reicht, benötigen andere eine besonders dicke Arbeitsjacke und vielleicht noch ein Paar Handschuhe und eine Mütze. Doch was davon muss der Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin jetzt stellen?
Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, den Mitarbeiter:innen die sogenannte Arbeitsschutzkleidung zu stellen. Das bedeutet, wer bei tiefen Temperaturen im Freien arbeitet, hat in der Regel Anspruch auf Kälteschutzkleidung, Nässeschutzkleidung und wetterfeste Arbeitsschuhe. Wer im Dunkeln arbeitet, muss außerdem mit Warnkleidung ausgestattet sein.
Auch die Arbeitsschutzhandschuhe stellt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, wenn diese für die zu verrichtende Arbeit notwendig sind. Gleiches gilt für reguläre Handschuhe. Wichtig hierbei ist nur, dass zuvor eine Gefährdungsbeurteilung erfolgt, um auszuschließen, dass das Tragen von normalen Handschuhen weitere Gefahren mit sich bringt.
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Fazit: Bei Arbeit im Freien sind regelmäßig Pausen einzuhalten
Wer im Winter im Freien arbeitet, kann es sich leider nicht mit einer heißen Tasse Kaffee im warmen Büro gemütlich machen. Warme Getränke können zwar beim Aufwärmen helfen, dennoch ist es wichtig, dass die Arbeitnehmer:innen regelmäßig Pausen machen, sich gelegentlich im Warmen aufhalten und sich bewegen, um nicht auszukühlen.