Bald ist endlich wieder Weihnachten. Es gibt also keine bessere Gelegenheit, als deinen Mitarbeiter:innen die Weihnachtszeit dieses Jahr mit einem kleinen Weihnachtspräsent zu versüßen oder von deine:r Chef:in ein solches Geschenk zu erhalten. Doch hierbei ist Vorsicht geboten. Ab einem gewissen Betrag müssen bestimmte Geschenke nämlich versteuert werden. Was du sonst noch zum Thema Geschenke versteuern wissen musst, erfährst du in diesem Artikel.
Alles zum Thema „Geschenke versteuern“:
So werden Geschenke in diesen Situationen versteuert
Ob Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber:in, für alle gelten verschiedenen Regeln, wenn es um das Versteuern von Geschenken geht. Da kann man schon mal schnell den Überblick verlieren. Damit dir das nicht passiert, erklären wir von wmn dir hier, in welchen Situationen Geschenke wie versteuert werden müssen:
1. Geschenke von Arbeitgeber:in an Mitarbeiter:innen
Du bist Inhaber:in einer Firma und möchtest deinen Mitarbeiter:innen etwas schenken? Grundsätzlich kannst du Geschenke, die einen Betrag von weniger als 35 Euro haben, als Betriebsausgabe verbuchen und somit von der Steuer absetzen.
Ist der Betrag des Präsentes jedoch höher als 35 Euro, kann das Geschenk nicht mehr als Betriebsausgabe versteuert werden, nicht mal der Anteil von 35 Euro. In diesem Fall gilt das Geschenk als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe und als Entnahme aus dem Betriebsvermögen und muss somit als Gewinn versteuert werden.
Kleine Geschenke mit einem Wert von weniger als 10 Euro, wie zum Beispiel Kugelschreiber oder USB-Sticks sind steuerfrei, sowohl für den oder die Schenkende:n als auch für den oder die Beschenkte:n.
2. Welche Geschenke darfst du als Mitarbeiter:in von deine:r Chef:in annehmen?
Dein:e Arbeitgeber:in gibt dir ein Geschenk und du weißt nicht, ob du es annehmen darfst, ohne dafür Probleme zu bekommen? Grundsätzlich darfst du zu Anlässen, wie Weihnachten, Ostern und anderen festlichen Veranstaltungen, die für alle Mitarbeiter:innen gelten, alle Geschenke bis zu einem Wert von 35 Euro annehmen.
Zu besonderen Anlässen, wie einer Hochzeit, einem Jubiläum oder zur Geburt eines Kindes steigt dieser Wert sogar auf 60 Euro. Des Weiteren darf dein:e Arbeitgeber:in dir jeden Monat eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sachzuwendung von nicht mehr als 44 Euro aushändigen. Das können entweder ein Gegenstand oder auch verschiedenen Gutscheine, wie beispielsweise ein Tankgutschein sein.
3. Welche Geschenke von Kund:innen darfst du annehmen?
Du hast deinen Kund:innen in diesem Jahr sehr geholfen und nun möchte dir ein:e Kund:in ein größeres Geschenk machen. Darfst du dieses Geschenk überhaupt annehmen? Geschenke von Kund:innen und Geschäftspartner:innen darfst du leider nicht ohne Weiteres annehmen. Im schlimmsten Fall kann das sogar eine Kündigung zur Folge haben.
Grund dafür ist meistens der Verdacht auf Vorteilsnahme. Schenkt ein:e Kund:in dir zum Beispiel Fußballkarten im Wert von 250 Euro ist das entschieden zu viel, da man hier davon ausgehen muss, dass eine Absicht hinter diesem Geschenk steht.
Aus diesem Grund darfst du nur Geschenke von Kund:innen oder Geschäftspartner:innen annehmen, die einen Warenwert von weniger als 35 Euro haben. Wer sich nicht daran hält, dem droht mindestens eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung.
Achtung: Dein:e Arbeitgeber:in kann auch vertraglich festgelegt haben, dass du gar keine Präsente annehmen darfst. Lies dir vor Annahme eines solchen Geschenkes also unbedingt noch einmal deinen Arbeitsvertrag durch oder sichere dich in einem Gespräch mit deine:r Arbeitgeber:in ab.
4. Geschenke von Chef:in an Geschäftspartner:in
Wenn du als Chef oder Chefin deiner Firma einer anderen selbstständigen Person ein Präsent zukommen lassen möchtest, solltest du dieses Geschenk ebenfalls selbst versteuern. Schenkst du deine:r Geschäftspartner:in etwas und versteuerst es nicht, so muss die beschenkte Person es versteuern. Das ist also keine so schöne Geste.
Besser ist es also, du versteuerst das Geschenk bereits vorab mit 30 Prozent des Kaufpreises. Bei Geschenken bis 35 Euro hast du außerdem den Vorteil, dass die übernommene Steuer als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Bei Geschenken über 35 Euro ist das nicht der Fall.
Fazit: Geschenke versteuern ist ein echter Vorteil
Geschenke lassen sich also eigentlich immer versteuern, solange der Warenwert die 35 Euro nicht überschreitet. Und das ist auch gut so. Schließlich solltest du dich auch immer an diesem Wert orientieren, egal ob du etwas verschenkst oder das Geschenk annimmst. Ansonsten kann das für die beschenkte Person schwere berufliche Konsequenzen mit sich bringen.
Wenn du dir aber mal nicht sicher bist, was du annehmen oder verschenken darfst, wende dich immer an deine:n Arbeitgeber:in und besprich das mit ihr oder ihm, um jegliche Missverständnisse zu vermeiden.
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