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Zivildienst: Wird er bei der Rente angerechnet?

Der Zivildienst ist freiwillig und man wird nur mit einem Taschengeld vergütet. Lies hier, ob er bei der Rente angerechnet wird.

Frau Zivildienst
© IMAGO/Westend61

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Wer den Wehrdienst verweigert hat, musste bis 2011 stattdessen den sogenannten Zivildienst in einer sozialen Einrichtung ableisten. Heute bezeichnet man den Zivildienst als Bundesfreiwilligendienst. Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Dienst, der in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung absolviert wird. Doch erhält man für einen solchen Zivildienst überhaupt Geld und wird er bei der Rente angerechnet? In diesem Artikel verraten wir dir alles, was du zu diesem Thema wissen musst.

Zivildienst: Gibt es ein Gehalt?

Wenn du dich für einen Zivildienst beziehungsweise den Bundesfreiwilligendienst entscheidest, arbeitest du zwischen sechs und 18 Monaten – in Ausnahmefällen auch 24 Monate – in einer gemeinnützigen Einrichtung. In dieser Zeit wirst du jedoch nicht wie ein regulärer Arbeitnehmer beziehungsweise eine reguläre Arbeitnehmerin vergütet.

Allerdings erhältst du für deine Arbeit dort eine Art Taschengeld, welches eine Höhe von 604 Euro pro Monat nicht überschreiten darf. Wie viel Geld du genau verdienst, musst du jedoch mit deiner jeweiligen Einsatzstelle besprechend. Gleiches gilt übrigens auch für ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr.

Wird der Zivildienst auch auf die Rente angerechnet?

Während du deinen Zivildienst ableistest, belohnt der Staat dein soziales Engagement, indem er in dieser Zeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Selbst wenn du nur sechs Monate im Bundesfreiwilligen Dienst arbeitest, baust du in dieser Zeit also Rentenansprüche auf.

Übrigens gilt das auch wieder sowohl für ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr als auch für den Wehrdienst.

Frau Geld
Für deinen Zivildienst erhältst du ein Taschengeld. Foto: IMAGO/Westend61

Fazit: Für einige soziale Dienste gelten andere Regeln

Wenn du deinen Zivildienst antrittst, beginnt auch deine Beitragszeit bei der Deutschen Rentenversicherung. Ist dein Dienst vorbei, endet auch die Versicherungszeit. Grundsätzlich bist du bei deiner Arbeit in den meisten sozialen Einrichtungen also rentenversichert. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.

Es gibt nämlich einige Organisationen, die die Zivildienstpflicht nicht erfüllen. Dazu zählt zum Beispiel ein Dienst bei der Aktion Sühnezeichen, beim Service Circle Internationals, beim Internationalen Diakonischen Jugendeinsatz oder ein Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz. Bei diesen sozialen Diensten bist du nicht automatisch rentenversichert.