Die meisten Rentnerinnen und Rentner sollten mittlerweile die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten haben. Aber was ist, wenn dies nicht der Fall ist? Wir erklären dir, was du in diesem Fall tun kannst und wann Rentner:innen die Energiepauschale versteuern müssen. Ein Überblick.
Energiepreispauschale für Rentner:innen: Wer bekommt sie?
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben Personen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrente von der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezüge gemäß dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz beziehen. Dabei besteht der Anspruch auf die Energiepauschale nur, wenn der Wohnsitz der Seniorinnen und Senioren in Deutschland ist. Wenn Rentner:innen mehrere Altersbezüge, wie beispielsweise Altersrente und Witwenrente, wird die Pauschale nur einmal gewährt.
Wann hätte die Energiepauschale an Rentner:innen ausbezahlt werden müssen?
Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wurde bis zum 15. Dezember 2022 an Ruheständler:innen ausgezahlt. Falls du im Dezember deine erste Rentenzahlung erhalten haben solltest, werden dir die 300 Euro erst zum zweiten Auszahlungstermin Anfang 2023 aufs Konto überwiesen. In diesem Fall ist keine separate Beantragung erforderlich, da die Pauschale automatisch gewährt wird.
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Das kannst du machen, wenn du die 300 Euro nicht bekommen hast
Falls du die Energiepauschale trotz Anspruch aus welchen Gründen auch immer nicht erhalten haben solltest, hast du die Möglichkeit, vom 9. Januar bis 30. Juni 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung zu stellen, wie T-Online berichtet. Für die Beantragung der nachträglichen Auszahlung der Energiepreispauschale ist ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum (Postleitzahl 44781) zuständig. Dies gilt auch dann, wenn du normalerweise deine Rente von einer anderen Rentenzahlstelle erhältst.
Müssen Rentner:innen die Energiepreispauschale versteuern?
In dieser Hinsicht müssen wir dir leider eine schlechte Nachricht übermitteln. Denn wie alle aktiven Erwerbspersonen müssen auch Rentner*innen die Energiepauschale von 300 Euro ebenfalls versteuern. Es gibt jedoch einen tröstlichen Umstand: Niedrigere Renten werden mit einer geringeren Steuerlast belastet. Dadurch profitieren Menschen mit einem geringen monatlichen Einkommen mehr von der Einmalzahlung.
Quellen: MDR, Knappschaft Bahn See und Stuttgarter Zeitung