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So stark erhöht die Erziehung von Kindern deine Rente

Eltern haben die Möglichkeit, für ihre Rente sogenannte Kindererziehungszeiten geltend zu machen. In diesem Artikel erfährst du, wie viel Geld dir dadurch zusteht und wie du den Zuschlag genau beantragst.

Frau sitzt mit ihren zwei kleinen Kinder im Spielzimmer.
© Getty Images/Vera Livchak

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Die Erziehung von Kindern erfordert oftmals viel Zeit. Zeit, die Eltern in den meisten Fällen dann an anderer Stelle fehlt, zum Beispiel im Berufsleben. Die Konsequenz: Das Elternteil, dass sich um die Erziehung kümmert, erhält weniger Geld und kann somit auch deutlich weniger in die Rentenversicherung einzahlen. Damit fällt auch die Rente im Alter deutlich geringer aus. Damit Mütter und Väter trotz der Kindererziehung eine solide Rente erhalten, können diese sich die Erziehungszeit anrechnen lassen. Wie viel Geld es gibt und wie man den Zuschlag genau beantragt, erfährst du hier.

So viel Rente gibt es für Kindererziehungszeit

Laut einem Artikel auf Test.de wird die Rente durch die Zeit der Kindererziehung etwa so stark erhöht, als hätten die Mutter oder der Vater nach der Geburt durchschnittlich verdient und gemeinsam mit dem Arbeitgeber Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, währt die Kindererziehungszeit 30 Monate – umgerechnet sind das ungefähr 2,5 Rentenpunkte. Laut Test.de bekommen Eltern in den alten Bundesländern rund 90 Euro auf ihre Rente drauf gerechnet und in den neuen rund 89 Euro.

https://dev.wmn.de/stories/achtung-auf-diese-7-renten-irrtuemer-solltest-du-nicht-hereinfallen-id495158

Für später geborene Kinder (nach 1992) werden 36 Monate Elternerziehungszeit angerechnet, so die Deutsche Rentenversicherung. Dafür gibt es 3 Rentenpunkte und umgerechnet 108 Euro in den alten, ca. 107 in den neuen Bundesländern.

Wer Anspruch auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten hat

Die Kindererziehungszeit gilt für Kinder, die in Deutschland leben und erzogen werden. Dabei wird diese dem Elternteil angerechnet, der das Kind überwiegend erzieht oder erzogen hat. Falls Vater und Mutter sich die Erziehungszeiten des Kindes bzw. der Kinder teilen, so hat in der Regel die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Wenn die Versicherungszeiten dem Konto des Vaters gutgeschrieben werden sollen, müssen beide Elternteile dies der Rentenversicherung schriftlich mitteilen. Diese Mitteilung gilt jedoch nur rückwirkend für maximal zwei Monate.

Im Falle von eingetragenen Lebensgemeinschaften wird die Entscheidung von Fall zu Fall getroffen. Die Deutsche Rentenversicherung berät dazu unter der kostenlosen Hotline 0800 1000 4800.

Anspruch auf Anerkennung der Kindererziehungszeit haben zudem auch:

  • Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern
  • Großeltern und Verwandte, wenn das Kind dort dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft als Pflegekind wohnt. Achtung: Ein Obhuts- und Erziehungsverhältnis zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind darf in diesem Fall aber nicht mehr bestehen.

So stellst du den Antrag auf Anerkennung der Kindererziehungszeit

Damit dir die Erziehung deines Kindes bzw. deiner Kinder auf deine Rente angerechnet wird, musst du bei der Deutschen Rentenversicherung einen schriftlichen Antrag stellen – und zwar über das sogenannte Formular V0800. Wenn man Geburtsurkunden oder ein Familienstammbuch vorlegen kann, handelt es sich hierbei lediglich um eine reine Formsache.

Wichtig: Damit die Erziehungszeiten bei der Rente auch berücksichtigt werden, müssen M diese selbst beantragt werden. Ansonsten werden sie nicht berücksichtigt.