Irgendwann muss sich jede:r mal mit seinem Testament auseinandersetzen – so unschön die Angelegenheit auch ist. Doch wusstest du, dass einige Kleinigkeiten in der Formulierung des Testaments schon ausreichen, um dieses ungültig werden zu lassen? In diesem Artikel verraten wir dir daher, aus welchen Gründen dein Testament ungültig werden kann und wie du diese Fehler umgehst.
Alles zum Thema „ungültiges Testament“:
4 Gründe, weshalb ein Testament ungültig sein kann
Im Idealfall schreibt man sein Testament mit ausreichend Vorlauf und hat so genug Zeit, es korrekt zu formulieren, sodass es keine:r anfechten kann. Leider ist das aber nur in der Theorie so. Denn unter normalen Umständen entstehen viele Testamente unter Zeitdruck und sind somit alles andere als fehlerfrei. Weshalb Testamente ungültig sein können, zeigen wir dir hier:
1. Mangelnde Testierfähigkeit
Einer der häufigsten Fehler, der zur Ungültigkeit des Testaments führt, ist der Nachweis einer mangelnden Testierfähigkeit. Das ist immer dann der Fall, wenn der Verfasser oder die Verfasserin aufgrund von „krankhafter Störung der Geistestätigkeit“ nicht mehr dazu in der Lage ist, den letzten Willen wahrheitsgemäß zum Ausdruck zu bringen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die betroffene Person von Demenz betroffen ist.
2. Nicht handschriftlich verfasst
Auch wenn die meisten Formulare mittlerweile online beantragt und ausgefüllt werden können, so muss das Testament noch immer handschriftlich verfasst werden. Ist das nicht der Fall, so kann es ungültig werden. Gleiches gilt übrigens auch bei einer vergessenen oder nicht originalen Unterschrift.
3. Widerspruch zu bereits bestehendem Testament
Wenn du bereits zuvor ein Testament mit deinem Ehepartner oder deiner Ehepartnerin verfasst hast und jetzt nochmal gesondert ein eigenes verfasst, so kann dieses unter Umständen auch ungültig werden. Genauer gesagt darf das neue Testament nur dann gelten, wenn das alte von allen beteiligten Parteien widerrufen wurde.
4. Fehlende Höchstpersönlichkeit
Wer sein Testament nicht selbst verfasst, sondern eine andere Person beauftragt hat, dieses zu schreiben, muss ebenfalls damit rechnen, dass es nicht gültig ist. Denn dabei handelt es sich um fehlende Höchstpersönlichkeit.
Es gibt jedoch eine Ausnahme. Denn bei einem sogenannten Nottestament, bei dem der eigentliche Verfasser im Sterben liegt und deshalb nicht mehr in der Lage ist, das Testament von einem Notar absegnen und unterschreiben zu lassen. In diesem Fall darf beispielsweise der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der jeweiligen Gemeinde das Testament schreiben. Allerdings muss es ihm dabei von der betroffenen Person diktiert werden und zusätzlich müssen mindestens zwei Zeugen oder Zeuginnen anwesend sein.
- Weiterlesen?
- Von den Großeltern Geld geerbt? Wann Enkelkinder Erbschaftssteuer zahlen müssen
- Warum unverheiratete Paare ein Testament brauchen
- Ohne Ehevertrag: Was passiert mit meinem Vermögen bei einer Scheidung?
- Lebenserwartung berechnen: Mit diesem Test kannst du herausfinden, wie alt du wirst
Fazit: Verfasse dein Testament frühzeitig
Selbstverständlich sind Dinge, die gegen das Gesetz verstoßen, ebenfalls nicht umsetzbar und machen ein Testament somit auch ungültig. Abgesehen von diesem Punkt kannst du jedoch meist verhindern, dass dein Testament ungültig wird und dein letzter Wille somit nicht erfüllt werden kann. Daher empfiehlt es sich, das eigene Testament schon frühzeitig zu verfassen. Wenn du das tust, solltest du jedoch darauf achten, dass du – falls du nochmal ein neues verfassen solltest – das alte zunächst für ungültig erklären lässt.