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Diese 3 ungewöhnlichen Dinge sind steuerlich absetzbar

Hierzulande kannst du so einige ungewöhnliche Dinge von der Steuer absetzen. Welche das sind, erfährst du hier.

Frau Steuererklärung
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Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst.

Die Steuererklärung beschert den meisten Menschen Angst und Verzweiflung. Denn niemand macht sie wirklich gerne. Dennoch muss sie gemacht werden. Und wusstest du, dass es so einige kuriose Dinge gibt, die du von der Steuer absetzen kannst? In diesem Artikel verraten wir dir die ungewöhnlichsten Dinge, die steuerlich absetzbar sind.

Diese 3 ungewöhnlichen Dinge kannst du von der Steuer absetzen

Hierzulande kann man viele Dinge steuerlich absetzen – einige davon sind mehr, andere eher weniger sinnvoll. Wir zeigen dir hier drei eher ungewöhnliche Dinge, die du von der Steuer absetzen kannst:

1. Fahrtkosten zum Arzt oder der Apotheke

Ja, du hast richtig gelesen. Die Fahrtkosten zur Arztpraxis oder zur Apotheke kannst du steuerlich absetzen. Denn sie zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Jede Fahrt kannst du somit mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer absetzen.

Das klingt zwar zunächst nach nicht sonderlich viel, allerdings lohnt sich diese Regelung besonders für Menschen, die sehr häufig in Behandlung sind oder von einem Arzt beziehungsweise einer Ärztin behandelt werden, zu dem oder der sie besonders lange fahren müssen.

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2. Haustierbetreuung

Auch die Haustierbetreuung kannst du von der Steuer absetzen. Dafür musst du lediglich eine:n Haustiersitter:in anstellen und kannst anschließend die Rechnungen zusammen mit deiner Steuererklärung einreichen. Denn sie werden als haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent des Rechnungsbetrages angerechnet. Insgesamt kannst du dir jedoch maximal 4.000 Euro anrechnen lassen.

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Es gibt viele ungewöhnliche Dinge, die du von der Steuer absetzen kannst. Foto: IMAGO/Westend61

3. Oma & Opa als Babysitter

Eine weitere, eher ungewöhnliche Sache, die du dennoch von der Steuer absetzen kannst, sind die Großeltern als Babysitter. Wenn du deine (Schwieger-) Eltern also für das Aufpassen deiner Kinder bezahlst und die Überweisungsbelege zusammen mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt einreichst, kannst du die Kosten zum Teil absetzen. Falls deine (Schwieger-) Eltern jedoch kein Geld dafür nehmen möchten, kannst du zumindest die Fahrtkosten zu ihnen absetzen.

Fazit: Man kann viele ungewöhnliche Dinge von der Steuer absetzen

Wie du siehst, kannst du hierzulande so einige kuriose Dinge von der Steuer absetzen. Wichtig ist dabei nur, dass du alle deine Ausgaben, die du absetzen möchtest, auch ausreichend belegen kannst. Dazu solltest du unbedingt dafür sorgen, dass du Rechnungen und Überweisungsbelege immer aufbewahrst oder direkt mitschickst.

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