Das Bearbeiten der Steuererklärung ist mit einem ordentlichen Aufwand verbunden. Daher erscheint es als kaum verwunderlich, dass viele sich für der Bearbeitung drücken. Doch seit 2017 gibt hierbei zumindest eine kleine Arbeitserleichterung. Denn seitdem sind Bürgerinnen und Bürger nicht mehr automatisch dazu verpflichtet, die Belege direkt mit der Steuererklärung zusammen beim Finanzamt einzureichen. Aufbewahren solltest du diese natürlich trotzdem und bei einigen Dingen solltest du sie dennoch direkt einreichen. Welche das sind und was du auch völlig ohne Belege absetzen kannst, erfährst du in diesem Artikel.
Diese Dinge kannst du auch ohne Belege absetzen:
Diese Belege solltest du aufbewahren
Nach dem Einreichen deiner Steuererklärung solltest du die Belege immer aufbewahren, damit du immer nachweisen kannst, dass deine Angaben auch wirklich stimmen. Zu den Belegen, die du garantiert immer aufbewahren solltest, zählen unter anderem:
- Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld
- Steuerbescheinigungen über Kapitalertragsteuer oder Zinsabschläge zum Beispiel aus Aktienfonds
- Spendenbescheinigungen oder Zuwendungsbestätigungen
- Nachweis von außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Krankheitskosten, Pflege- und Pflegeheimkosten, Unterhaltskosten, Beerdigungskosten)
- Nachweise einer Behinderung (z.B. Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid)
- Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
- Studienbescheinigung
- Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge (z.B. Riester-Rente)
- Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
- Nachweis über besondere Werbungskosten
Die Belege musst du nicht immer direkt mit deiner Steuererklärung zusammen einreichen, sondern lediglich auf Nachfrage des Finanzamtes. In einigen Fällen lohnt es sich aber, die Belege direkt mitzuschicken. Das ist zum Beispiel bei besonderen Ausgaben, die nur einmalig geltend gemacht werden sollen, der Fall. Spendenquittungen solltest du daher immer direkt mit einreichen.
Aber auch bei Ausgaben, die künftig häufiger anfallen werden – zum Beispiel aufgrund einer Behinderung – solltest du den Nachweis direkt an das Finanzamt schicken.
Diese Dinge kannst du ohne Belege steuerlich absetzen
Es gibt um Gegenzug dazu jedoch auch einige Dinge, die du sorgenfrei von der Steuer absetzen kannst, ohne dafür einen Nachweis einreichen zu müssen. Denn die Finanzämter billigen auch nach dem Aufhaben der Nichtbeanstandungsgrenze das Einreichen von beleglosen Angaben von Werbungskosten.
Dazu zählen einerseits 110 Euro für Arbeitsmittel wie zum Beispiel Schreibwaren, Fachliteratur, Arbeitskleidung, Laptops oder Computer und zum anderen auch 16 Euro für Kontoführungsgebühren.
Wichtig zu erwähnen ist hierbei aber, dass das Finanzamt diese beleglosen Angaben nur duldet. Du hast rein rechtlich also keinen Anspruch darauf, solltest du doch dazu aufgefordert werden, Belege einzureichen, die du nicht hast.
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Fazit: Belege musst du immer aufbewahren
Ob du sie benötigst oder nicht – Belege für die Dinge, die du bei deiner Steuererklärung eingereicht hast, solltest du im besten Fall immer aufbewahren. Genauer gesagt bist du sogar dazu verpflichtet, sie bis zu 10 Jahre nach dem Einreichen aufzubewahren.
Sollte dich das Finanzamt dann nach Nachweisen für deine Steuererklärung fragen, bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite und kannst diese Belege einfach nachreichen.
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