In Deutschland beziehen rund 1,5 Millionen Menschen seit fünf Jahren oder noch länger Bürgergeld (ehemals Hartz IV). Doch manchmal kommt man nur einmalig mit seinem Geld nicht über die Runden – beispielsweise, wenn die Heizkostennachzahlung ins Haus geflattert kommt. Was viele nicht wissen: In derartigen Ausnahmesituationen kann man zur Überbrückung bis zum nächsten Gehalt einmalig Bürgergeld beantragen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, erfährst du hier.
Bürgergeld als Einmalzahlung: Wer Anspruch hat
Angesichts der hohen Lebenshaltungskosten wird es für viele immer schwerer, sich ein finanzielles Depot aufzubauen. Ein Umstand, der einen schnell einmal in die Bredouille bringen kann – beispielsweise wenn man plötzlich eine hohe Heizkostennachzahlung begleichen muss. Was viele nicht wissen: In diesem besonderen Fall kann man den Staat um Unterstützung bitten. So können Betroffene in dieser Situation trotz Job eine Einmalzahlung des Bürgergelds beantragen. So steht auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit geschrieben, dass die Sonderzahlung für hohe Heizkostennachzahlungen gedacht ist.
Doch damit nicht genug. Der Staat kann Bürgerinnen und Bürgern auch bei der Beschaffung von Brennstoffen wie Pellets oder Heizöl finanziell unter die Arme greifen, indem er ihnen einen Monat lang Bürgergeld gewährt. Dabei muss der entsprechende Antrag nicht in dem Monat gestellt werden, wann die Rechnung fällig wird. Dennoch ist es ratsam, nicht zu lange zu warten.
So sollte der Antrag auf Einmalzahlung spätestens bis zum Ende des dritten Monats nach Erhalt der Rechnung eingereicht werden. Doch das Angebot des Staates ist nicht unbegrenzt gültig. Denn der Antrag für eine einmalige Auszahlung des Bürgergeldes ist laut einem Infoblatt der Agentur für Arbeit nur noch bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Wer aktuell eine besonders hohe Heizkostennachzahlung vorliegen hat, hat also nur noch ein paar Wochen für die Antragstellung Zeit.
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So wird der Antrag gestellt
Wer Bürgergeld als Einmalzahlung beantragen möchte, muss keinen hohen Aufwand auf sich nehmen. Denn der Antrag kann ganz einfach online gestellt werden. Doch nicht jede:r, der diesen stellt, bekommt letztlich auch das Geld ausgezahlt. Denn um dieses zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So überprüft die Behörde beispielsweise das Einkommen sämtlicher Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, in der die Antragsteller leben.
Doch nicht allein das Einkommen ist entscheidend, sondern auch das Vermögen der Antragsteller:innen. Dabei gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Personen, die diesen Betrag überschreiten, sind von der Möglichkeit auf die Einmalzahlung des Bürgergelds ausgeschlossen. Allerdings könnten sie voraussichtlich die hohen Heizkosten mithilfe ihrer Ersparnisse bewältigen.