Bei großen Schenkungen fallen in der Regel Steuern an. Dabei handelt es sich um die sogenannte Schenkungssteuer. Diese kannst du aber auf legalem Wege umgehen. Wie das geht und was du dabei beachten musst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur „Umgehung der Schenkungssteuer“:
3 Möglichkeiten, um die Schenkungssteuer zu umgehen
Wer seinen Nachlass schon zu Lebzeiten regeln möchte, kann das mittels einer Schenkung tun. Jedoch fallen auch hier Steuern an. Diese bezeichnet man als sogenannte Schenkungssteuer. Wie hoch sie ausfällt, ist dabei einerseits von der Summe, die verschenkt werden soll, andererseits auch zum Verhältnis der beschenkten Person abhängig.
Es gibt jedoch einige legale Wege, die Schenkungssteuer zu umgehen. Welche das sind und was du dabei beachten musst, liest du hier:
1. Freibeträge ausnutzen
Die wahrscheinlich gängigste Methode, um die Schenkungssteuer legal zu umgehen, ist das Ausnutzen von Steuerfreibeträgen. Die Höhe der Freibeträge hängt – wie auch der Steuersatz selbst – vom Verwandtschaftsverhältnis der beschenkten Person sowie der verschenkten Summe ab.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass du den Freibetrag alle zehn Jahre erneut nutzen darfst. Das bedeutet, wenn du jetzt eine bestimmte Summe verschenken möchtest, kannst du diese so aufteilen, dass du keine Steuern dafür zahlen musst. Bei großen Summen musst du dafür natürlich entsprechend früh anfangen.
2. Heirat & Adoption
Da der Freibetrag vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen der schenkenden und der beschenkten Person abhängt, ist eine Änderung dieses Verhältnisses eine legale Möglichkeit, die Schenkungssteuer zu umgehen.
So kannst du Ehepartner:innen oder eingetragenen Lebenspartner:innen beispielsweise bis zu einer halben Million Euro schenken, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Und auch bei Adoptivkindern gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Im Vergleich: Menschen, mit denen du nicht verwandt bist, dürftest du nur 20.000 Euro steuerfrei schenken.
3. Gelegenheitsgeschenke
Auch mit sogenannten Gelegenheitsgeschenken kann man die Schenkungssteuer umgehen. Das bedeutet, wenn du einem Freund oder einer Freundin also zur Hochzeit oder zum Studienabschluss größere Summen schenkst, ist das durchaus legitim und du wirst so keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
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Fazit: Schenkungen in bar müssen ebenfalls versteuert werden
Viele Menschen denken immer noch, dass Bargeld-Geschenke nicht versteuert werden müssen. Das ist jedoch falsch. Denn auch Geldgeschenke in bar müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Legal umgehen kannst du die Schenkungssteuer also nur mit den oben genannten Methoden.