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Viel mehr, als du denkst: Was das Finanzamt wirklich über dich weiß

Im Zuge der Steuererklärung informiert man das Finanzamt über Einkommen, Versicherung und Wohnort. So ganz stimmt das leider nicht. Wir verraten dir, was das Finanzamt noch alles über dich weiß.

Steuererklärung wird ausgefüllt
© IMAGO / Roman Möbius

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Das Jahr 2024 ist gerade ein paar Monate alt, schon müssen für uns wieder mit einer nervigen Angelegenheit rumschlagen: der Steuererklärung. Damit diese lästige Pflicht ruckzuck erledigt ist, heißt es, wichtige Dokumente, Belege und weitere Papiere sammeln und zusammenstellen und schnell ans Finanzamt schicken. Die Behörde bekommt so alle relevanten Informationen, die es braucht. Aber was weiß das Finanzamt noch so alles? Wir klären auf.

Steuererklärung: Diese Informationen hat das Finanzamt über dich

Jedes Jahr schicken Millionen Bürger:innen in Deutschland ihre Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt. Dabei fordert die Behörde nicht nur Steuern ein, sondern sammelt auch viele Daten über die Steuerzahlenden ein. Relevant sind für das Finanzamt Informationen, die Auskunft über das Einkommen und Vermögen geben. Aus diesem Grund greift das Finanzamt auf personenbezogene Daten zurück und erhält diese Informationen unter anderem auch von Dritten.

Soweit so gut. Doch welche persönlichen Informationen kennt das Finanzamt nun über einen? Hierzu zählten unter anderem folgende Daten:

  • die persönliche Identifikationsnummer
  • die Steuernummer
  • die Kontaktangaben (Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
  • der Familienstand
  • der Beruf
  • die Religionszugehörigkeit
  • die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung
  • die Beiträge zu Rürup- oder Riesterrente
  • die Daten des Arbeitgebers zum Arbeitslohn
  • die Daten von Banken, etwa vom Kapitalertragssteuerabzug freigestellte Kapitalerträge

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Nun wissen wir, welche Daten das Finanzamt über uns verfügt. Doch wie lange dürfen diese überhaupt gespeichert werden? Bis zu unserem Tod oder nur für die Bearbeitung der Steuererklärung? Auf diese Frage kennt Christian Solmecke, Fachanwalt mit dem Schwerpunkt Internet und IT-Branche, die passende Antwort: „Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind.“, erklärt er gegenüber dem Magazin „Techbook“. Die Basis dafür bilden steuerliche Verjährungsfristen.

Wie viele andere auch, findest du es wahrscheinlich nicht gut, dass das Finanzamt so viele persönlichen Daten kennt. Doch ein wenig können wir dich beruhigen. Denn die Informationen unterliegen dem sogenannten Steuergeheimnis. Wer jedoch absichtlich Daten, die für die Steuererklärung relevant sind, verheimlicht, macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar.

In diesem Fall darf das Finanzamt sogar in dein Konto schauen

In manchen Fällen darf das Finanzamt noch einen Schritt weiter gehen und darf sogar auf deine Konten zugreifen, so der Lohnsteuerhilfeverein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.“. Dieser Schritt ist seit 2005 dann rechtens, wenn beispielsweise Steuerpflichtige keine Informationen über das eigene Einkommen abgeben wollen. Doch alle Kontoinformationen darf das Finanzamt dann glücklicherweise doch nicht einsehen. So darf es zum Beispiel nicht den Kontostand oder einzelne Umsätze einsehen.

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Diese Rechte hast du

Du hast natürlich das Recht, eine Bestätigung vom Finanzamt einzuholen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn dies der Fall sein sollte, hast du das Recht auf weitere Auskünfte. Doch aufgepasst! Nicht alle Daten darf das Finanzamt dir weiterleiten. So dürfen beispielsweise Informationen nicht herausgegeben werden, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden.

Du hast nicht nur ein Auskunftsrecht, sondern kannst zugleich auch das Löschen persönlicher Daten veranlassen. Du hast darüber hinaus aber auch das Recht, Angaben, die nicht stimmen, korrigieren zu lassen. Doch auch hier gibt es wieder ein kleines Manko: Es können nämlich nur Daten gelöscht werden, die für die Bearbeitung der Finanzbehörde nicht relevant sind.

Quellen: focus.de und waz.de

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