Der Rundfunkbeitrag: Alle kennen ihn, die wenigsten bezahlen ihn gerne: 18,36 Euro, die jeden Monat pro Haushalt fällig werden. In Deutschland ist die Rundfunkgebühr eine Pflichtabgabe, die von allen Hausbesitzer:innen und Mieter:innen zu zahlen ist, unabhängig davon, ob man ein Fernsehgerät oder ein Radio besitzt. In bestimmten Fällen wird jedoch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag gewährt.
Wer profitiert von der Rundfunkbeitrag Befreiung?
1. Haushalte mit geringem Einkommen
Personen mit geringem Einkommen oder Sozialhilfeempfänger:innen können bei der Zahlung der Rundfunkgebühr eine Befreiung beantragen.
- … Hartz IV (Bürgergeld) oder Sozialgeld bezieht.
- … nach dem Bundesversorgungsgesetz Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt.
- … Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht.
- … als Asylbewerber Leistungen erhält.
- … Blindenhilfe bezieht.
- … BAföG oder Auszubildendengeld bezieht und nicht mehr bei den Eltern wohnt.
- … Pflegegeld oder Pflegezulagen bezieht oder man Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge bezieht.
2. Senior:innen
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen auch Rentner:innen die GEZ nicht bezahlen. So können Personen, die im Alter Grundsicherung oder Erwerbsminderung beziehen, einen Antrag auf Befreiung stellen. Erhalten Senior:innen Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz muss die Rundfunkgebühr ebenfalls nicht bezahlt werden.
Auch für Personen, die pflegebedürftig sind, gelten Ausnahmen. Allerdings reicht hierfür nicht allein ein Pflegegrad aus, sondern es sind bestimmte Leistungen erforderlich. So können sich Personen, die Pflegegeld beziehen, in einigen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz von der GEZ-Gebühr befreien lassen.
3. Menschen mit Behinderungen
Personen, die dauerhaft nicht in der Lage sind, ihre Wohnung zu verlassen und auf Pflege angewiesen sind, können von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen.
4. Leben in einer Pflegeeinrichtung:
Bewohner:innen von Pflegeheimen und Einrichtungen für betreutes Wohnen werden häufig von der Zahlung der Gebühr befreit, da die Einrichtung für die Zahlung der Gebühr in ihrem Namen verantwortlich ist.
- Mehr zum Thema Gebühren findest du hier:
- Mit diesem Trick kommst du an eine kostenlose Schufa-Auskunft
- Diese Personen haben Anspruch auf Wohngeld
- Von Oma Geld geerbt? So hoch ist die Erbschaftssteuer für Enkelkinder
- Ab 2023: Die Roaming-Gebühren in Europa kommen zurück
- Girokonto: Diese Banken bieten es 2023 noch kostenlos an
5. Wohngemeinschaften
Der Rundfunkbeitrag ist seit 2013 eine Pauschal-Abgabe, die pro Wohnung und nicht pro Person abgerechnet wird. Lebt man daher mit anderen in einer WG oder in einer Lebensgemeinschaft, dann muss nicht jeder der Bewohner:innen monatlich zahlen, sondern nur eine:r.
6. Härtefallbefreiung im Studium
Auch Studierende können von der Härtefallregelung Gebrauch machen, um eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu erreichen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn du vom BAföG-Bezug ausgeschlossen bist, obwohl du noch bedürftig bist:
- … weil du dich in einem Zweitstudium befindest.
- … weil du die Förderungshöchstdauer überschritten hast.
- … weil du das Studienfach gewechselt hast.
- … weil du die Altersgrenze zur BAföG-Förderung überschritten hast.
- … weil ein Leistungsnachweis im Studium für eine BAföG-Förderung nicht erbracht wurde.
Rundfunkbeitrag Befreiung: Lohnt es sich?
Es gibt mehrere Fälle, in denen Personen in Deutschland von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit werden. Falls du nicht in diese Gruppen fällst, raten wir davon ab, die GEZ Gebühr einfach nicht zu zahlen. Entscheidet man sich dazu, die Zahlung des Rundfunkbeitrages einfach zu verweigern, dann muss man sich im Extremfall auf Konsequenzen bis hin zur Zwangsvollstreckung oder sogar Haft einstellen. Ob das lohnenswert ist, muss dann jeder für sich selbst entscheiden.