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Rente im Ausland beziehen: Wann du mit Abzügen rechnen musst

Immer mehr Menschen möchten ihren wohlverdienten Ruhestand im Ausland genießen. Doch erhält man dort auch die volle Rente? Wir erklären, wann es zu Rentenkürzungen kommen kann.

Zwei Senioren sitzen am Meer.
© Getty Images/Westend61

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Warum sollte man in Deutschland frieren, wenn man den wohlverdienten Ruhestand auch im warmen Ausland verbringen kann? Das denken sich offensichtlich auch viele Deutsche. Denn ein Blick auf die ins Ausland überwiesenen Renten zeigt, dass die Zahl der deutschen Rentner:innen im Ausland von Jahr zu Jahr steigt. So zahlte die Deutsche Rentenversicherung im vergangenen Jahr rund 250.000 Renten an deutsche Staatsbürger:innen im Ausland. Aber erhalten diese auch immer die volle Rente oder geht der Umzug ins Ausland mit Rentenkürzungen einher? Wir haben die Antworten.

Rente im Ausland erhalten: Wann es keine Kürzungen gibt

Möchtest du die kalten Wintermonate nicht in Deutschland verbringen, sondern die milden Temperaturen lieber im Süden genießen? Da es sich hier um einen befristeten Aufenthalt im Ausland handelt, musst du dir um deine Rente keine Sorgen machen. Denn deine monatliche Rente wird weiterhin on voller Höhe auf dein Konto überwiesen – ganz egal, ob du dich in der Europäischen Union aufhältst oder woanders.

Für die Deutsche Rentenversicherung ist nur eines relevant: Wenn du weniger als sechs Monate im Jahr im Ausland verbringst, gilt dies in den Augen der Versicherung als zeitlich begrenzter Aufenthalt und deine Rente bleibt in dieser Zeit unberührt.

Dauerhafter Umzug ins Ausland: Diese Regeln gelten

Du möchtest länger als sechs Monate im Ausland verbringen, dann ergibt sich eine vollkommen andere Situation. Denn für die Deutsche Krankenversicherung gilt dies als dauerhafter Aufenthalt, und in solchen Fällen kann es zu Abzügen bei der Rente kommen.

Ob du deine volle Rente aufs Konto überwiesen bekommst, hängt dabei vor allem von deinem Wohnort im Ausland ab. Wenn du in ein in einen Mitgliedstaat der EU oder in einen Staat der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) auswanderst, musst du in der Regel mit keinen Abzügen rechnen.

Wenn du deinen Wohnsitz allerdings in ein Land außerhalb der EU verlegen möchtest, solltest du aufpassen. Denn wenn das Land deiner Wahl kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, kann es unter Umständen zu Abzügen kommen, schreibt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite. Allerdings brauchst du dir keine Sorgen zu machen, denn derzeit gibt es entsprechende Abkommen mit 20 Staaten. Hierzu gehören:

  • Albanien
  • Australien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Brasilien
  • Chile
  • Indien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada und Quebec
  • Kosovo
  • Marokko
  • Moldau
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Philippinen
  • Serbien
  • Südkorea
  • Tunesien
  • Türkei
  • Uruguay
  • USA

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