Sobald die Frist für die Steuererklärung naht, beginnt oft eine hektische Suche. Welche Ausgaben lassen sich eigentlich absetzen? Wo hat man die entsprechenden Belege abgeheftet? Damit die Steuererklärung nicht in einem Nervenzusammenbruch endet und einem bares Geld durch die Hände geht, sollte man folgende Belege sorgfältig aufbewahren.
Diese Belege solltest du für die Steuererklärung aufbewahren
Als allgemeiner Grundsatz gilt: Es ist ratsam, lieber zu viele Unterlagen aufzubewahren als zu wenige. Selbst wenn du die folgenden Unterlagen für deine Steuererklärung derzeit nicht besitzt, solltest du sie ausstellen lassen und sorgfältig abheften. Dadurch bist du für den Fall gewappnet, dass das Finanzamt diese Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt anfordert:
- Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld)
- Spendennachweise
- Nachweis einer Behinderung
- Nachweise über außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Beerdigungskosten)
- Nachweise über haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Nebenkostenabrechnung, zusätzliche Renovierungs- oder Reinigungskosten)
- Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
- Studienbescheinigung
- Nachweis über besondere Werbungskosten (z. B. für Umzüge, Weiterbildung, Arbeitszimmer)
- Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (z. B. Bausparvertrag)
- Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge (z. B. Riester-Rente)
- Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
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Wann müssen Belege eingereicht werden?
Es ist immer wichtig, dass du die Ausgaben, die du von der Steuer absetzen möchtest, auch nachweisen kannst. Seit 2017 besteht jedoch keine Verpflichtung mehr, die Belege von vornherein ans Finanzamt zu schicken. Das bedeutet jedoch nicht, dass du deshalb einfach alles absetzen kannst, was Geld spart.
Denn es besteht immer die Möglichkeit, dass das Finanzamt eine Prüfung durchführt und spezifische Belege einsehen möchte. Insbesondere für Unternehmer:innen und Freiberufler:innen gilt daher die Empfehlung, Belege, Rechnungen, Bons und entsprechende Kontoauszüge für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzubewahren.
Arbeitnehmer:innen sollten zumindest Spendennachweise für etwa ein Jahr aufbewahren, falls das Finanzamt diese noch einsehen möchte. Es ist auch ratsam, wichtige Verträge für wiederkehrende Kosten sowie Rechnungen für hochpreisige Güter, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden, in den Unterlagen zu behalten.
Alle anderen Belege können nach Ablauf der Einspruchsfrist entsorgt werden. Wenn ein geforderter Beleg fehlt, den das Finanzamt einsehen möchte, besteht die Möglichkeit, dass der steuersparende Betrag in der Steuererklärung entweder ganz gestrichen wird oder niedriger geschätzt wird.