Die meisten Menschen, die sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen, sind dankbar für jede Form von Unterstützung. Die Kosten dafür können jedoch hoch sein, insbesondere dann, wenn die Krankenkasse dafür nicht aufkommt. Allgemein entstehen bei einer psychotherapeutischen Behandlung gewisse Ausgaben. Was viele allerdings nicht wissen: Unter bestimmen Umständen kann die Psychotherapie von der Steuer abgesetzt werden.
Kosten für Psychotherapie von der Steuer absetzen: Ist das möglich?
Wie Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler erklärt, können die Kosten für Psychotherapie als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. Diese Kosten fallen unter die Kategorie der Krankheitskosten. Denn grundsätzlich wird angenommen, dass Ausgaben, die durch krankheitsbedingte Maßnahmen entstehen, zwangsläufig sind, solange sie entweder der Heilung dienen oder dazu beitragen, die Krankheit erträglicher zu machen.
Wichtig: Die Aufwendungen für Psychotherapie sind in der Steuererklärung unter dem Abschnitt „Außergewöhnliche Belastungen“ anzugeben. Die entsprechenden Belege sollten entsprechend aufbewahrt werden.
Welche Kosten kann man absetzen?
Die Kosten für Psychotherapie sowie Fahrtkosten können steuerlich geltend gemacht werden. Ähnlich wie bei anderen medizinischen Behandlungen können Betroffene 30 Cent pro Kilometer absetzen. Darüber hinaus können auch die Kosten für notwendige Hilfsmittel wie Arbeitsbücher in die Abrechnung einbezogen werden, wie Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler erklärt.
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Psychotherapie von der Steuer absetzen: Das sind die Voraussetzungen
Laut Daniela Karbe-Geßler muss Psychotherapie medizinisch notwendig sein, was bedeutet, dass eine ärztliche Verordnung erforderlich ist. Wer keine Verordnung besitzt, benötigt eine Bestätigung der Diagnose durch einen Amtsarzt oder den medizinischen Dienst der Krankenkasse. Dabei muss das Attest vor vor Beginn der Psychotherapie ausgestellt werden.
Die Therapie selbst muss von einem approbierten Psychotherapeuten durchgeführt werden. Im Gegensatz dazu ist Coaching in der Regel nicht ärztlich verordnet oder medizinisch notwendig. Es wird häufig gewählt, um das Leben besser zu bewältigen. Jedoch wird ein Amtsarzt in den meisten Fällen keine Notwendigkeit dafür sehen.
Gibt es eine Grenze für die Absetzbarkeit der Kosten?
Bei solchen außergewöhnlichen Belastungen existiert eine zumutbare Eigenbelastungsgrenze. „Diese Selbstbeteiligungsgrenze variiert je nach Familienstand, Anzahl der Kinder, Einkommenshöhe und anderen getragenen Kosten“, erklärt Karbe-Geßler.
Entscheidend ist dann die Gesamtsumme der außergewöhnlichen Belastungen. „Erst wenn die Kosten die zumutbare Eigenbelastungsgrenze übersteigen, hat dies steuerliche Auswirkungen.“ Dieser Betrag variiert nicht, sondern muss jedes Jahr erneut festgestellt werden.
Quelle: Deutsche Presse-Agentur