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Neue Regelung beim Bürgergeld: Empfänger sollen drei Stunden Arbeitsweg in Kauf nehmen

Langes Pendeln soll kein Grund mehr sein, einen Job abzulehnen. Die Bundesregierung plant offenbar, die Zumutbarkeitsgrenze für Bürgergeld-Empfänger:innen zu erhöhen.

Eine Person im Anzug läuft neben einem ICE her.
© nokturnal - stock.adobe.com

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Eineinhalb Jahre nach der Einführung des Bürgergelds plant die Bundesregierung, die Mitwirkungspflichten zu verschärfen. Durch strengere Regeln sollen mehr Bürgergeld-Empfänger:innen dazu bewegt werden, eine Beschäftigung aufzunehmen. Künftig soll auch ein längerer Weg zur Arbeit als zumutbar gelten. Darauf hat sich die Ampel laut einem Bild-Bericht geeinigt. Alle Details.

Bürgergeld: Empfänger:innen müssen künftig Arbeitsweg von bis zu drei Stunden akzeptieren

Bürgergeld-Empfänger:innen sollen künftig Jobs annehmen müssen, die einen täglichen Arbeitsweg von bis zu drei Stunden erfordern. Dies ist Teil des Maßnahmenkatalogs, auf den sich die Regierungskoalition bei ihren Verhandlungen zur Wachstumsinitiative laut der Bild am Sonntag geeinigt hat. Bisher galt ein Zeitaufwand von 2,5 Stunden als zumutbar.

Zukünftig soll bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pendelzeit von insgesamt drei Stunden (hin und zurück) zumutbar sein. Bei kürzeren Arbeitszeiten sind es 2,5 Stunden für den Arbeitsweg. Zudem sollen Jobcenter in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort des Bürgergeld-Empfängers nach einem Arbeitsplatz suchen.

Bürgergeld: Schärfere Regeln bei Ablehnen zumutbarer Arbeit

Darüber hinaus beabsichtigen SPD, Grüne und FDP, die Pflichten der Leistungsempfänger:innen zu verschärfen, wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet: „Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, wird mit erhöhten Kürzungen des Bürgergeldes rechnen müssen“, heißt es in dem 31-seitigen Papier, das der dpa vorliegt. So können Betroffene in diesem Fall das Bürgergeld für drei Monate um 30 Prozent gestrichen bekommen.

Sanktionen bei Schwarzarbeit geplant

Leistungsbezieher:innen, die kurzfristig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, müssen künftig einmal pro Monat persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen. Verstöße wie Schwarzarbeit seitens Bürgergeld-Empfänger:innen werden als Pflichtverletzung angesehen und führen zu einer Leistungskürzung um 30 Prozent über einen Zeitraum von drei Monaten.

Vor der Inanspruchnahme von Bürgergeld sollen Betroffene zunächst ihr vorhandenes eigenes Vermögen aufbrauchen; die Altersvorsorge bleibt hiervon jedoch ausgenommen. Zusätzlich plant die Regierung Maßnahmen zur verstärkten Zuweisung von Ein-Euro-Jobs an Personen, die sich wiederholt Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt verweigern.

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