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Kündigung zurückziehen: In welchem Fall das möglich ist

Du hast deinen Arbeitsvertrag gekündigt, bereust diesen Schritt nun aber? Ob sich eine Kündigung wieder rückgängig machen lässt, erfährst du hier.

Frau schlägt sich die Hände vors Gesicht.
© Getty Images/Anastasia Gorlanova / EyeEm

Richtig kündigen: Das solltest du beachten!

Du willst kündigen, aber weißt nicht so recht, wie? Bei uns erfährst du hilfreiche Tipps und was du beachten solltest.

Wir alle haben uns schon einmal so sehr über unseren Job geärgert, sodass wir am liebsten die Kündigung unserem Vorgesetzten bzw. unserer Vorgesetzten sofort auf den Tisch geknallt hätten. Glücklicherweise setzen die wenigsten von uns diese Impulsreaktion auch in die Tat um. Doch hin und wieder kommt es schon mal vor, dass das Arbeitsverhältnis zu voreilig beendet wurde. Aber kann man eine Kündigung wieder zurückziehen? Wir haben uns mit der Frage einmal genauer beschäftigt.

Kann man eine Kündigung wieder zurückziehen?

Eine Kündigung wieder zurückzuziehen ist leider nicht so einfach. Denn bei einer Kündigung handelt es sich um eine sogenannte einseitige Willenserklärung, wie t-online.de berichtet. Konkret bedeutet das: Zur Rücknahme dieser reicht das Einverständnis von nur einer Vertragspartei nicht aus. Das Arbeitsverhältnis kann nur dann wieder aufgenommen werden, wenn der Gekündigte das Angebot zur Rücknahme der Kündigung auch annimmt, wie karrierebibel.de berichtet. Lehnt dieser die Kündigungsrücknahme allerdings ab, so endet das Arbeitsverhältnis zum Kündigungstermin.

Ausnahme: In diesem Fall kannst du die Kündigung anfechten

Wie immer im Leben gibt es auch hier wieder eine Ausnahme: In bestimmten Fällen kannst du die Kündigung anfechten. Dies ist zum Beispiel dann möglich, wenn die Kündigung voreilig und unter falscher Einschätzung einer bestimmten Sachlage abgegeben wurde. Du warst im Moment des Verfassen deiner Kündigung einfach komplett neben dir – und alles war nur ein Irrtum? Auch dann kannst du die Kündigung anfechten, so karrierebibel.de.

Sofern einer dieser beiden Gründe vorliegt, solltest du eines unbedingt beachten: Die Anfechtung der Kündigung muss unmittelbar nach der Kenntnisnahme durch den Anfechtungsberechtigen erfolgen.

Kündigung zurückziehen: Das solltest du beachten

Wenn du deine Kündigung doch zurückziehen möchtest, dann solltest du zuallererst das Gespräch mit deinem Chef oder deiner Chefin suchen. Denn so kannst ihm bzw. ihr glaubhaft machen, dass es sich bei der Kündigung um einen Irrtum handelt oder, dass sich deine Meinung geändert hat und deine Zukunft weiterhin in dem Unternehmen siehst.

Darüber hinaus solltest du unbedingt erklären, wie es zu dieser Kündigung kommen konnte und gemeinsam besprechen, wie man das Arbeitsklima verbessern kann. Sollte dein Chef bzw. deine Chefin den Rückzug deiner Kündigung akzeptieren, ist es ratsam, dies schriftlich festzuhalten. Denn so haben beide Parteien die Gewissheit, dass die Kündigung als nichtig zu betrachten ist.

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