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Landkreise fordern schärfere Regeln für Bürgergeld

Das Bürgergeld ist und bleibt ein Diskussionsthema. Nun fordern die Verschärfungen beim Bürgergeld. Alle Details.

Unter einem Schild der Bundesagentur für Arbeit hängt ein weiteres Schild mit der Aufschrift "Bürgergeld".
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Einen niedrigeren Grundfreibetrag, eine verkürzte Karenzzeit für Vermögen und strengere Sanktionen – der Deutsche Landkreistag fordert eine striktere Regulierung des Bürgergelds. Andernfalls, so heißt es in dem Beschlusspapier, würden „Fehlanreize“ gesetzt. Alle Details.

Landkreise fordern schärfere Regeln für Bezieher:innen von Bürgergeld

Der Deutsche Landkreistag drängt auf schärfere Vorschriften bezüglich des Bürgergeldes. Gemäß einem Beschlusspapier, das dem Spiegel vorliegt, soll die derzeitige Wartefrist für Vermögen, die zur Deckung des Lebensunterhalts verwendet werden können, aufgehoben werden.

Momentan dürfen im ersten Jahr der Bezugsberechtigung Beträge von bis zu 40.000 Euro behalten werden. Ab dem zweiten Jahr bleiben nur Beträge bis 15.000 Euro unberührt. Der Landkreistag argumentiert, dass die aktuelle Regelung nicht mit dem Zweck einer steuerfinanzierten Sicherung des Existenzminimums vereinbar sei.

Eben aus diesem Grund möchten sie den Grundfreibetrag für Vermögen von bisher 15.000 Euro pro Person zu senken. Allerdings gibt der Landkreistag keine konkreten Zahlen für die genaue Höhe dieser Senkung an.

Verschärfte Wohnbestimmungen gefordert

Auch die Wohnbestimmungen für die knapp vier Millionen Bürgergeldbeziehenden sollen verschärft werden: „Im ersten Jahr des Leistungsbezuges auf eine Prüfung der Angemessenheit der Miete zu verzichten, führt zu Fehlanreizen“, heißt es in dem Papier.

Auch Sanktionen sollten verschärft werden

Der Landkreistag befürwortet ebenfalls schärfere Sanktionen. Personen, die ohne wichtigen Grund nicht bereit sind, zumutbare und existenzsichernde Arbeit anzunehmen, sollen keinen Leistungsanspruch haben. Darüber hinaus soll das Bürgergeld gekürzt werden, wenn jemand ohne wichtigen Grund der ersten Einladung zu einem Termin im Jobcenter nicht folgt.