Die Berufsunfähigkeit kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige zu einer finanziellen Katastrophe führen. Damit man im Ernstfall abgesichert ist, sollte man eine sogenannte Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Doch kann man die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen? Wir haben alle relevanten Informationen.
Kann man die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet finanziellen Schutz, wenn Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Gesundheitsproblemen eintritt. Dabei können die Beiträge besonders hoch sein, vor allem für Personen mit Vorerkrankungen oder einem körperlich anspruchsvollen Beruf. Die gute Nachricht: Grundsätzlich ist es möglich, diese bei der Steuer geltend zu machen.
Doch ob du durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern sparst, hängt vor allem davon ab, ob du die Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständige Versicherung oder als Zusatzversicherung abgeschlossen hast.
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung bietet kaum steuerliche Vorteile
Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) bietet üblicherweise keine steuerlichen Vorteile. Denn die Beiträge zur SBU werden als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ betrachtet. Dabei beträgt die maximale steuerliche Absetzbarkeit für Angestellte jährlich 1.900 Euro. Für Selbstständige sind es maximal 2.800 Euro.
Diese Beiträge fallen jedoch auch unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, zu denen auch Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung gehören. Mit einem Bruttomonatsgehalt von 2.000 Euro sind diese Höchstbeiträge bereits ausgeschöpft.
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Steuererklärung: Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung
Risikolebensversicherungen oder private Rentenversicherungen können oft zusammen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen werden, wobei die BU in solchen Fällen nicht als eigenständige Versicherung gilt, sondern als Zusatzversicherung (BUZ). Die Beiträge für die BU sind ebenfalls nur als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ steuerlich absetzbar, ähnlich wie bei der SBU. Der individuelle Steuervorteil ist somit davon abhängig, ob der Höchstbetrag bereits erreicht wurde.
Betriebliche Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber abzuschließen. Diese kann als sogenannte Direktversicherung Teil der betrieblichen Altersvorsorge sein. Dadurch sparst du ebenfalls Steuern, weil die Beiträge dein Bruttoeinkommen senken (Entgeltumwandlung). Das wiederum reduziert dein zu versteuerndes Einkommen und letztlich die Höhe der Einkommensteuer.
Als Teil der Rürup-Rente
Durch die Verbindung derBasisrente (Rürup-Rente) mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man steuerliche Vorteile erlangen. So kann man im Steuerjahr 2024 bis zu 27.566 Euro der Beiträge zur Rürup-Rente als Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen.
Doch aufgepasst: Der Steuervorteil ist nur dann nutzbar, wenn die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung maximal die Hälfte des Gesamtbeitrags ausmachen. Diese kombinierte Vorsorgestrategie bietet dir eine Möglichkeit, sowohl steuerliche Anreize als auch Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit zu optimieren.
Wo trägt man die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung ein?
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BUZ) werden in der Steuererklärung als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Das gilt auch für BUZ, die Teil einer Risikolebensversicherung oder Rentenversicherung sind. Wenn die BU Teil eines Rürup-Vertrags ist, gehören die Beiträge zu den Altersvorsorgeaufwendungen in derselben Anlage.
Diese Informationen liegen dem Finanzamt bereits elektronisch vor. Mit Elster oder einer Steuersoftware können die Daten mühelos in das Formular übertragen werden. Bei der papierbasierten Steuererklärung bleiben die dunkelgrünen Felder frei, da das Finanzamt über diese Daten bereits verfügt.
Quellen: WirtschaftsWoche, Haufe und T-Online