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Handwerkerkosten von der Steuer absetzen: So geht’s

Viele widmen sich wieder der Bearbeitung ihrer Steuererklärung. Welche Handwerkerkosten steuerlich absetzbar sind, erfährst du hier.

Eine Mann verlegt Parkett.
© Angelov - stock.adobe.com

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Wenn das Bad oder der Küche eine Renovierung benötigt, beauftragen die meisten von uns lieber einen Handwerker oder eine Handwerkerin, anstatt diese Aufgaben selbst zu übernehmen. Diese Dienstleistungen können jedoch kostspielig sein. Doch zum Glück können Handwerkerkosten von der Steuer abgesetzt werden. In welcher Höhe das möglich ist und welche Voraussetzungen gelten, erfährst du hier.

Handwerkerkosten von der Steuer absetzen: Diese Voraussetzungen gelten

Damit du Handwerkerkosten von der Steuer absetzen kannst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) nennt hierzu folgende Bedingungen:

  • Du musst die Immobilie selbst bewohnen, entweder als Eigentümer:in oder Mieter:in. Auch Immobilien, die mietfrei den eigenen Kindern überlassen werden, zählen dazu.
  • Die Bauarbeiten finden an bereits bestehenden Immobilien statt, nicht an Neubauten.
  • Vom Finanzamt werden lediglich die reinen Arbeitskosten gefördert, nicht jedoch die Materialkosten (in Einzelfällen auch Maschinen- und Fahrtkosten sowie Entsorgung oder Verbrauchsmittel).
  • Die Baumaßnahme wurde nicht durch öffentliche Mittel gefördert.

Wichtig: Damit die Handwerkerkosten vom Finanzamt akzeptiert werden, muss das Unternehmen dir eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, die du per Überweisung beglichen hast. Denn Barzahlungen gegen Quittung werden vom Finanzamt nicht als Beleg akzeptiert.

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Kosten bis zu dieser Höhe kannst du absetzen

Du kannst 20 Prozent der gesamten Arbeitskosten, die du an den Handwerksbetrieb zahlst, absetzen, inklusive Mehrwertsteuer. Auch Maschinenkosten, Fahrtkosten und Verbrauchsmittel kannst du geltend machen. Pro Jahr gilt für Handwerkerkosten ein Maximalbetrag von 6.000 Euro, sodass du höchstens 1.200 Euro an Handwerkerkosten pro Jahr zurückbekommen kannst.

Diese Handwerkerleistungen kannst du von der Steuer absetzen

Grundsätzlich können folgende Handwerkerleistung in der Steuererklärung angegeben werden:

  • Maler- und Lackierarbeiten im Innen- und Außenbereich
  • Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten im eigenen Haushalt
  • Schornsteinfegerkosten (Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie die Kosten für Messungen und Überprüfungen)
  • Dachrinnenreinigung und Abflussrohrreinigung sowie Schadstoffsanierungen
  • Dach- und Fassadenarbeiten sowie die Modernisierung und der Austausch von Fenstern und Türen
  • Sanierungen und Modernisierungen des Badezimmers, der Küche oder von Bodenbelägen
  • Wartung der Feuerlöscher
  • Dach- oder Kellerausbau
  • Legionellenprüfung, Dichtigkeitsprüfung bei Abwasserleitungen oder Überprüfung der Blitzschutzanlage
  • Installation, Wartung und Reparatur des Breitbandkabelnetzes
  • Wartung und Reparatur der Heizungsanlage
  • Pflasterarbeiten und Gartengestaltung
  • Überprüfungen durch den TÜV, z. B. für den Fahrstuhl oder den Treppenlift

Keine Berücksichtigung der Materialkosten

Die Finanzbehörden erkennen neben der erbrachten Arbeitsleistung auch die in Rechnung gestellten Fahrt- und Maschinenkosten einschließlich Mehrwertsteuer an. Steuerermäßigungen werden jedoch nicht für aufgelaufene Materialkosten gewährt, wie beispielsweise für Tapeten, Fliesen oder verlegtes Parkett. Daher ist es ratsam, mit dem Handwerker beziehungsweise mit der Handwerkerin zu vereinbaren, dass die Arbeits-, Fahrt- und Materialkosten getrennt auf der Rechnung ausgewiesen werden.

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