Um die Auswirkungen der Inflation auszugleichen, wurde der Grundfreibetrag Anfang des Jahres angehoben. Konkret bedeutet dies: Personen mit einem jährlichen Einkommen von weniger als 11.604 Euro sind von Steuerzahlungen befreit. Dabei kommt diese Erhöhung auch Zigtausenden Rentnern zugute. Wie viele davon profitieren, erfährst du hier.
Grundfreibetrag: Hunderttausende Rentner:innen sind nicht mehr steuerpflichtig
Etwa 244.000 Rentnerinnen und Rentner werden dieses Jahr von der Steuerpflicht befreit, da sie von der Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer profitieren. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums bestätigte diese Zahl nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung. Gleichzeitig werden jedoch 114.000 Rentnerinnen und Rentner aufgrund der im Juli bevorstehenden Rentenerhöhung künftig Steuern zahlen müssen. Dies führt zu einer Erhöhung ihrer Steuerlast.
„Zusammen genommen würden somit 2024 rund 6,3 Millionen Menschen in der Kategorie ‚Steuerpflichtige mit Renteneinkünften‘ verbleiben“, erklärte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gegenüber der Süddeutschen Zeitung.
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Christian Lindner strebt eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrags an
Der Grundfreibetrag, der für alle Steuerpflichtigen gilt, bezeichnet das Einkommen pro Jahr, das steuerfrei bleibt. Zum Jahreswechsel wurde er um 696 Euro auf 11.604 Euro erhöht, um die Inflation auszugleichen.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) strebt eine rückwirkende, möglicherweise stärkere Anhebung an, über die derzeit innerhalb der Ampelkoalition debattiert wird. Diese potenzielle Erhöhung ist nach Angaben des Finanzministeriums-Sprechers noch nicht in den aktuellen Zahlen berücksichtigt worden.
Renten steigen ab Juli um 4,57 Prozent
Die Renten in Deutschland werden ab dem 1. Juli um 4,57 Prozent erhöht. Seit einer Reform im Jahr 2004 erfolgt die Besteuerung der Renten anders: Während der Berufsphase bleiben die Beiträge steuerfrei, aber mit Rentenbeginn wird ein größerer Teil der Rente steuerpflichtig. Dabei gilt: Je später man in Rente geht, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Renteneinkünfte.
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