Wenn der/die Arbeitgeber:in einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin kündigt, so erhält diese:r eine Abfindung. Sie stellt eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes dar und wird als einmalige Geldzahlung an den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin ausgezahlt. Doch diese Abfindung fällt nicht für alle Arbeitnehmer:innen gleich aus. Warum Menschen, die kurz vor der Rente stehen, mit weniger Geld abgefunden werden dürfen als ihre jüngeren Kolleg:innen, erfährst du in diesem Artikel.
Warum Rentner geringere Abfindungen erhalten:
Gericht entscheidet: Ältere Arbeitnehmer:innen erhalten eine geringere Abfindung
Im Rahmen eines Sozialplans dürfen Arbeitnehmer:innen, die kurz vor Eintritt der Rente stehen, eine niedrigere Abfindung erhalten als jüngere Kolleg:innen, denen ebenfalls gekündigt wird. Das entscheidet jetzt das Landesarbeitsgericht Nürnberg.
In diesem Fall (Az: 8 Sa 164/22) musste ein Unternehmen Personal entlassen. Der Betriebsrat verhandelte aufgrund dessen mit dem Unternehmen einen Sozialplan, in dem Abfindungen für die Arbeitnehmer:innen vorgesehen waren. Diese berechnen sich normalerweise an der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des Gehalts und fallen somit für jede:n Mitarbeiter:in unterschiedlich aus.
Das Problem: Der vereinbarte Sozialplan sah für ältere Beschäftige, die ihr 62. Lebensjahr vollendet hatten nur eine stark gekürzte Abfindung vor. Daraufhin klagte ein Arbeitnehmer, da er diese Regelungen als unzulässige Altersdiskriminierung ansah. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg befand die Abfindungsregelungen jedoch für zulässig.
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Ist eine geringere Abfindung für ältere Beschäftige wirklich gerechtfertigt?
Grundsätzlich dürfen ältere Beschäftigte von bestimmten Leistungen des Sozialplans ausgeschlossen werden. Das besagt zumindest das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz. Allerdings gilt das nur, wenn diese Beschäftigten nach Bezug von Arbeitslosengeld I, dazu berechtigt sind, in den Ruhestand einzutreten.
Das Unternehmen kann die mit dem Ausschluss gekürzten Abfindungen für ältere Beschäftigte jedoch nur verantworten, wenn es für andere – meist jüngere – Arbeitnehmer:innen größere finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Es muss demnach immer eine bedarfsgerechte Verteilung geben.
Fazit: Geringere Abfindungen sind teilweise gerechtfertigt
Eine geringere Abfindung für baldige Rentner:innen ist also in vielen Fällen gerechtfertigt. Zumal viele ältere Beschäftigte so die Möglichkeit haben, früher und oftmals ohne große Abschläge in Rente zu gehen.
Zudem ist es nicht die Aufgabe des Betriebsrates, alle denkbaren Nachteile angemessen zu entschädigen, sondern lediglich die Auswirkungen der Kündigung zu mildern und die entstehenden Schäden einzugrenzen.