Zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken der Deutschen zählen Gutscheine oder Geldgeschenke. Statista zufolge planen rund 44 der Deutschen, die genannten Dinge an Weihnachten zu verschenken. Doch darf man Geld ohne weiteres verschenken, und ist der Beschenkte dazu verpflichtet, diese Geldgeschenke dem Finanzamt zu melden? Hier erfährst du die Antwort.
Geldgeschenke stehen bei den Deutschen ganz oben auf der Wunschliste
Geldgeschenke haben einen schlechten Ruf – denn sie gelten als unkreativ, langweilig und lieblos. Dennoch zählen Bargeld und Geschenkgutscheine mittlerweile zu den beliebtesten Geschenken unter dem festlich geschmückten Weihnachtsbaum. So auch in diesem Jahr. Denn laut einer Umfrage des Beratungsunternehmens Ernst & Young möchten rund 44 Prozent der Deutschen Geld oder Gutscheine verschenken.
Auf Platz zwei liegen Süßwaren und Lebensmittel mit einem Anteil von 37 Prozent. Ebenfalls unter den Top Fünf befinden sich Spielwaren, Kleidung und gedruckte Bücher, die jeweils mit Anteilen von 34, 32 und 30 Prozent vertreten sind.
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Bei Gelegenheitsgeschenken besteht keine Steuerpflicht
Das Finanzamt Nordrhein-Westfalen erklärt, dass üblicherweise Schenkende und Beschenkte das zuständige Finanzamt über Schenkungen informieren müssen. Eine Ausnahme bildet das Schenkungssteuergesetz für Gelegenheitsgeschenke, die keiner Anzeigepflicht unterliegen. Solche Geschenke, wie Weihnachtsgeschenke oder Geschenke zu Anlässen wie Geburtstagen oder Hochzeiten, fallen darunter. Gemäß dem Finanzamt NRW müssen kleine Gelegenheitsgeschenke, wie beispielsweise Theaterkarten im Wert von 100 Euro, nicht dem Finanzamt gemeldet werden.
Es besteht jedoch kein Grund zur Besorgnis, selbst wenn das Geldgeschenk mal höher ausfällt. In den meisten Fällen liegen die Richtlinien für die Meldepflicht zwischen 5.000 und 20.000 Euro. Sollte es sich um besonders hohe Geldsummen handeln, ist es ratsam, sich direkt beim zuständigen Finanzamt zu erkundigen, um genaue Informationen zu erhalten.