Der Sommer steht vor der Tür und damit beginnt auch wieder die Zeit der Gartenarbeiten. Denn bevor der Sommer richtig da ist, gibt es in den meisten Gärten noch einiges zu tun. Vom Unkraut jäten über das Pflanzen von Blumen oder anderen Pflanzen bis hin zum Sähen oder Verlegen von Rasen ist eigentlich alles mit dabei. Diese Arbeiten kannst du selbst erledigen oder sie Dienstleister:innen in Auftrag geben. Der Vorteil: Viele Arbeiten kannst du steuerlich absetzen. Wie du die Gartenarbeit von der Steuer absetzen kannst, liest du in diesem Artikel.
So kannst du Gartenarbeiten von der Steuer absetzen:
Diese Gartenarbeiten kannst du von der Steuer absetzen
Arbeiten, die du selbst im Garten erledigst, kannst du leider nicht von der Steuer absetzen. Allerdings kannst du ein Unternehmen dafür beauftragen und somit eine Menge Geld sparen. Wichtig dafür sind jedoch zwei Grundvoraussetzungen. Erstens musst du das Haus oder die Wohnung bewohnen, in dessen Garten die Arbeiten erledigt werden sollen. Und zweitens solltest du die Gartenarbeiten bei einem ordentlichen, gemeldeten Unternehmen in Auftrag geben.
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Erfüllst du beide Voraussetzungen, sollte dem Absetzen der Gartenarbeiten nichts mehr im Wege stehen. Denn im Grunde genommen kannst du dann sowohl das Verlegen von Rollrasen, den Bau einer Terrasse oder die Umgestaltung deines Gartens steuerlich absetzen.
Aber auch Dienstleistungen wie Rasenmähen, Heckeschneiden oder das Bekämpfen von Schädlingen kannst du von der Steuer absetzen, solange auch sie von einem separaten Unternehmen erledigt werden.
Bis zu diesem Betrag kannst du Gartenarbeiten steuerlich absetzen
Leider kannst du all die genannten Gartenarbeiten aber nicht unbegrenzt von der Steuer absetzen. Für Handwerkerleistungen von maximal 6.000 Euro, wie zum Beispiel den Bau einer Terrasse, darfst du pro Jahr 20 Prozent steuerlich absetzen. So kommst du auf einen Betrag von 1.200 Euro.
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen wie beispielsweise dem Rasenmähen oder Heckeschneiden darfst du ebenfalls 20 Prozent steuerlich absetzen, allerdings bei einem Maximalbetrag von 20.000 Euro. Das entspricht somit 4.000 Euro pro Jahr.
Beachte zusätzlich diesen Tipp bei der Abrechnung der Gartenarbeiten
Insgesamt kannst du also pro Jahr 5.200 Euro der Gartenarbeiten wieder steuerlich absetzen. Für den Fall, dass das Finanzamt noch einen Nachweis für Handwerkerleistungen oder Dienstleistungen sehen möchte, solltest du Rechnungen von über 100 Euro niemals in bar, sondern per Banküberweisung begleichen. Bei kleineren Summen solltest du dir zudem eine Quittung ausstellen lassen. So wird dein Garten ganz schnell wieder hübsch für den Sommer und du sparst dabei eine Menge Geld und Arbeit.