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Geld gefunden? Bei diesen Beträgen machst du dich strafbar

Auf der Straße entdeckst du zufällig einen Geldschein? Wir erklären dir, warum du ihn nicht einfach so einstecken darfst und ab welcher Summe du dich sogar strafbar machst.

Geldschein wird aufgehoben
© Getty Images/ Jun

3 Geldverstecke, an denen niemand dein Geld findet

An diesen Orten zu Hause wird niemand dein Geld finden.Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Mit Sicherheit ist es dir auch schon mal passiert: Du bist auf der Straße unterwegs und plötzlich findest du auf dem Gehweg einen Geldschein. Um diesen unerwarteten Fund werden sich die meisten von uns sehr freuen und das Geld sofort einstecken. Ein Verhalten, das böse Folgen nach sich ziehen könnte. Denn was viele nicht wissen: Wer gefundenes Geld einfach einsteckt, dem kann unter Umständen eine Strafe drohen. Wir erklären dir, wie man sich verhält, wenn man Geld gefunden hat.

Geld gefunden und behalten? Ab diesem Betrag machst du dich strafbar

Über einen Glückscent auf der Straße freuen sich die meisten von uns. Doch was ist, wenn man zum Beispiel einen 20-Euro-Schein auf der Straße findet. Darf man das gefundene Geld dann auch einfach behalten? Nein, denn laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Finder:innen dazu verpflichtet, ihren Geldfund zu melden

Lediglich Fundsachen, die nicht mehr wert sind als 10 Euro müssen nicht gemeldet und dürfen dementsprechend behalten werden. Konkret bedeutet dies: Wer Geldbeträge von bis zu zehn Euro auf der Straße findet, kann diese problemlos behalten.

Wer allerdings höhere Geldbeträge nicht abgibt, macht sich gemäß § 246 des Strafgesetzbuches strafbar. Dabei kann eine Fundunterschlagung je nach Vergehen mit einer Geldbuße oder mit einer Freiheitsstraße von bis zu drei Jahren bestraft werden, berichtet chip.de.

Ehrliche Finder und Finderinnen werden belohnt

Finder und Finderinnen, die ihren Geldfund beim örtlichen Fundbüro oder bei der Polizei abgegeben haben, werden für ihre Ehrlichkeit belohnt. Denn wenn sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige kein:e Besitzer:in meldet, geht das Geld an den/die Finder:in wieder zurück. Meldet sich die gesuchte Person, so steht einem ein Finderlohn zu. So hat man bei Geldsummen von bis zu 500 Euro einen Anspruch auf Finderlohn in Höhe von fünf Prozent. Bei Beträgen über 500 Euro stehen einem drei Prozent Finderlohn zu. Ein Beispiel: Solltest du 800 Euro finden, erhältst du einen Finderlohn von 25 Euro. Bei 500 Euro würde deine Ehrlichkeit mit 9 Euro belohnt werden.

Wo sollte das Fundstück abgegeben werden?

Wer Geld oder einen anderen Gegenstand gefunden hat, stellt sich zurecht die Frage, wo man die Fundstücke am besten abgibt. Dabei hängt die Beantwortung der Frage davon ab, wo der gefundene Gegenstand gefunden wurde. In der Regel wird der Fund beim nächstgelegenen Bürgeramt abgegeben, sagt Manfred Schneider, Leiter des Zentralen Fundbüros in Berlin. „Ist das geschlossen, kann man sich an den nächstgelegenen Polizeiabschnitt wenden“, so Schneider.

Natürlich kannst du das Fundstück aber auch direkt zum Fundbüro bringen – es sei denn, es wurde im Bus, Bahn oder am Flughafen gefunden. Denn hier greift eine besondere Regelung: Funde in öffentlichen Verkehrseinrichtungen sind der jeweiligen Verkehrsgesellschaft zu übergeben“, erklärt Manfred Schneider.

Hinweis: Wenn du deinen Fund bei der Polizei oder im Fundbüro abgibst, solltest du unbedingt deine Adresse abgeben. Denn nur so können später Finderlohnansprüche geltend gemacht werden.

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