Im Jahr 2020 haben knapp 350.000 Menschen die Erwerbsminderungsrente beantragt. Von diesen Anträgen hat die Deutsche Rentenversicherung jedoch 42 Prozent einfach abgelehnt. Wie es dir trotzdem gelingt, die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur „Beantragung der Erwerbsminderungsrente“:
Wer kann die Erwerbsminderungsrente beantragen?
Wenn du deinem erlernten Beruf aufgrund von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen nicht mehr nachgehen kannst, hast du unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.
Wenn du am Tag nicht mehr als drei Stunden arbeiten kannst, erhältst du die volle Erwerbsminderungsrente. Kannst du zwar mehr als drei Stunden, jedoch weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten, hast du Anspruch auf die teilweise Erwerbsminderungsrente.
Wichtig ist jedoch, dass du die Erwerbsminderungsrente nicht einfach so erhältst. Du musst sie zunächst bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Dort wird dein Antrag dann sorgfältig geprüft. In einigen Fällen wirst du sogar noch begutachtet. Erst dann erfährst du, ob du Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente hast oder nicht.
Warum so viele Menschen keine Erwerbsminderungsrente erhalten
Wenn du einen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente stellst, bedeutet das noch lange nicht, dass man dir diese auch zugesteht. Denn wie bereits erwähnt, lehnt die Deutsche Rentenversicherung fast die Hälfte dieser Anträge ab.
Das Problem liegt darin, dass die Anträge und Akten oft nur sehr kurz begutachtet werden. Und auch die medizinischen Gutachten der Rentenversicherung selbst sind oft sehr ungenau, sodass der Schweregrad einer Erkrankung teilweise nicht ersichtlich ist. Das hat zur Folge, dass vielen Antragssteller:innen keine Erwerbsminderungsrente gewährt wird, obwohl sie ihnen vielleicht zustehen würde.
So erhöhst du deine Chancen
Wenn du deine Chancen erhöhen möchtest, dass dein Antrag angenommen wird, so solltest du deinen Antrag immer gut vorbereiten. Wenn du schon seit Jahren bei demselben Arzt oder derselben Ärztin bist, kann das vorteilhaft sein. Denn sehr wahrscheinlich hat er oder sie alles über den Verlauf deiner Krankheit in den letzten Jahren dokumentiert.
Es kann natürlich trotzdem passieren, dass dein Antrag abgelehnt wird. In diesem Fall hast du einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. In vielen Fällen wird hier die Erwerbsminderungsrente nachträglich gewährt. Sollte auch aber auch der Widerspruch nichts nützen, so kannst du immer noch gegen die Entscheidung vor dem Sozialgericht klagen.
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Viele Betroffenen schrecken vor diesem Schritt zurück. Dabei ist das gar nicht nötig. Denn das Sozialgericht bezahlt dabei einen unabhängigen Gutachter oder eine unabhängige Gutachterin, der oder die deine Situation nochmal beurteilt. Oft ist eine Klage somit viel erfolgversprechender, als man zunächst annehmen mag.