Wer einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt, bekommt diese nicht sofort ausgezahlt. Unter Umständen kann es sogar Monate dauern, bis du das erste Geld auf deinem Konto siehst. Was genau es mit der Erwerbsminderungsrente auf sich hat und wie lange sie maximal ausgezahlt werden kann, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur „Auszahlung der Erwerbsminderungsrente“:
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Doch was genau ist die Erwerbsminderungsrente? Dabei handelt es sich um eine Form der Rente, die dann ausgezahlt wird, wenn du als Arbeitnehmer:innen deinen Verpflichtungen nicht mehr richtig nachkommen kannst. Bist du beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage dazu, mehr als drei Stunden am Tag in deinem ursprünglich erlernten Beruf zu arbeiten, so erhältst du die volle Erwerbsminderungsrente.
Wenn du noch mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kannst, so handelt es sich um eine teilweise Erwerbsminderung, für die dann anteilig Erwerbsminderungsrente gezahlt werden kann.
Wichtig zu wissen ist, dass es bei der Erwerbsminderung lediglich darum geht, dass du deinen ursprünglich erlernten Beruf aufgrund von körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht mehr vollständig ausüben kannst. Wenn du gar nicht mehr arbeiten kannst, ist das ein Fall für die Berufsunfähigkeitsrente.
Wie lange wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?
Die Erwerbsminderungsrente kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Dort wird dann geprüft, ob du dafür berechtigt bist und auch wie viel Geld dir ausgezahlt wird. Wurde bei der Rentenversicherung sowohl eine medizinische als auch eine berufliche Rehabilitation ausgeschlossen und dein Antrag auf Erwerbsminderungsrente genehmigt, so musst du dich bis zur ersten Auszahlung dennoch ein bisschen gedulden.
Denn die Erwerbsminderungsrente erhältst du frühestens ab dem siebten Monat nach dem Eintritt der Erwerbsminderung. Davor kannst du jedoch Krankengeld sowie Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II beziehen.
Insgesamt wird dir die Erwerbsminderungsrente auch nur drei Jahre lang ausgezahlt. Wenn du auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin nicht in der Lage bist, deinen Beruf länger als drei Stunden am Tag auszuüben, so kannst du einen neuen Antrag auf Erwerbsminderung stellen, der dann erneut vom Rentenversicherungsträger geprüft wird.
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Fazit: Es besteht die Möglichkeit auf unbefristete Zahlung
Unter bestimmten Umständen kann die Erwerbsminderungsrente auch unbefristet gezahlt werden. Und zwar immer dann, wenn keine Aussicht auf eine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit besteht. In den meisten Fällen ist das jedoch bereits mit Stellung des Erstantrages ersichtlich und wird dementsprechend auch von der Rentenversicherung geprüft.
Sobald du jedoch die Regelaltersgrenze erreicht hast, erhältst du keine Erwerbsminderungsrente mehr, sondern ab diesem Zeitpunkt die reguläre gesetzliche Altersrente.