Entspannung finden, dem täglichen Trubel entkommen und einfach mal durchatmen können: Urlaub ist eine Wohltat für Menschen in allen Lebenslagen – einschließlich denen, die auf Bürgergeld angewiesen sind. Doch für Letztere fehlt oftmals schon das Geld für einen Kurzurlaub, geschweige denn für eine längere Reise. Können Personen, die Bürgergeld beziehen, eine Unterstützung für ihren Urlaub erhalten? Ob das Bürgergeld eine Art Urlaubsgeld vorsieht oder ob es andere Möglichkeiten gibt, finanzielle Hilfe für Urlaubsreisen zu erhalten, erfährst du hier.
Bürgergeld: Erhalten Empfänger:innen Urlaubsgeld?
Das Bürgergeld selbst beinhaltet gesetzlich kein Urlaubsgeld. Üblicherweise ist Urlaubsgeld eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers an Arbeitnehmende zur Unterstützung ihres Urlaubs. Da das Bürgergeld keine Arbeitnehmerzahlung ist, müssen Empfänger ihren Urlaub normalerweise aus dem Regelsatz finanzieren.
Während genehmigter Ortsabwesenheit wird das Bürgergeld jedoch für bis zu drei Wochen weitergezahlt, auch im Urlaub. Bei längerer genehmigter Abwesenheit wird das Bürgergeld während dieser Zeit eingefroren und es können weitere Sanktionen drohen, wie es auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit heißt.
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Urlaub trotz Bürgergeld: Diese finanziellen Hilfen gibt es
In einigen Bundesländern haben Familien, die Bürgergeld beziehen, trotzdem die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für ihren Urlaub zu erhalten. Diese Möglichkeit besteht in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Dabei ist die finanzielle Unterstützung unabhängig vom Bürgergeldstatus und richtet sich an verschiedene Personengruppen, darunter Empfänger:innen von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung sowie Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen.
Sie haben die Option, eine Kostenrückerstattung für ihre Urlaubsreise zu erhalten. Darüber hinaus bieten auch Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen spezielle Förderprogramme zur Unterstützung von Familien an. Ein Beispiel hierfür ist das Programm „Familienzeit NRW“ in Nordrhein-Westfalen.