Im Jahr 2002 wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts die Besteuerung von Renten neu bearbeitet. Doch diese Überarbeitung hat dafür gesorgt, dass es zu einer unberechtigten doppelten Versteuerung kommen kann. Und das will natürlich niemand. Wir erklären dir, wie du die Doppelbesteuerung der Rente vermeiden kannst und was genau hinter diesem Problem steckt.
Alles zum Thema „Doppelbesteuerung der Rente“:
Wie kam es zu der Neuregelung zur Besteuerung der Renten?
Bevor wir dir erklären, was genau hinter der Doppelbesteuerung der Rente steckt, sollten wir mit den Basics beginnen und hinterfragen, warum eine Neuregelung überhaupt nötig war. Auslöser für diese war die Klage eines Beamten, der auf eine niedrigere Steuer geklagt hatte, wie Merkur.de berichtet. Er begründete seine Klage auf dem Fakt, dass Beamte ohne eigene Beitragsleistung ihre Versorgungsbezüge in der Rente erhalten und diese deshalb voll versteuern müssen, während gesetzliche Rentner nur ein geschätzter Kapitalertrag aus den eingezahlten Beiträgen der Besteuerung unterworfen worden.
Laut dem Klagenden sei diese eine Ungleichbehandlung – genauso wie der Verfassungsrichter. Das Urteil sah nicht vor, dass der Beamte nun weniger Steuern bezahlen müsste, aber gesetzliche Rentner mussten ab da einen höheren Betrag versteuern. Das Problem: Das Bundesverfassungsgericht berücksichtige nicht, dass Beamte mit bis zu 71,75 Prozent der letzten Bezüge eine weitaus höhere Altersversorgung haben als gesetzliche Rentner.
So ist die Rentenbesteuerung ab 2002 neu geregelt
Nach diesem Urteil sollten gesetzliche Renten der vollen Besteuerung unterliegen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Rentenbeiträge vorher von der Steuer abgesetzt werden. Sonst liegt eine Doppelversteuerung vor. Dies geschieht, wenn der/die Arbeitnehmer:in den Beitrag aus versteuertem Geld bezahlt hätte, die Rente dann aber noch einmal in voller Höhe versteuern muss.
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Aufgrund dessen wurde ein Übergang zur Besteuerung der gesetzlichen Rente vorgesehen. Seit 2005 werden die Renten mit 50 Prozent des Rentenbetrags versteuert. Jedes Jahr sollte dieser Anteil um weitere zwei Prozent steigen, bis zum Jahr 2020. Ab 2021 sollte der Anstieg 1 Prozent betragen, bis zum Jahr 2040 eine volle Besteuerung der Rente erreicht sein würde.
Gleichzeitig mit dieser Regelung erhöhte man auch den abzugsfähige Anteil der eigenen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. So durften ab dem Jahr 2012 74 Prozent der selbst getragenen Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Ab da stieg dieser Prozentsatz um zwei Prozent, bis im Jahr 2025 die völlige Abzugsfähigkeit erreicht werden sollte.
Doppelbesteuerung der Rente: Wie kann es dazu kommen?
Nachdem wir dir nun erklärt haben, wie es zu der neuen Besteuerungsregel kommen konnte, möchten wir dir natürlich auch darlegen, wie es in diesem Zusammenhang zu einer Doppelbesteuerung der Rente kommen kann. Im Endeffekt kann man ausrechnen, ob nur die Rentenbeträge versteuert werden, die vorher auch keiner Besteuerung unterlagen. Das Problem ist allerdings, dass man erst nach dem Tod einer Person berechnen kann, ob dies wirklich der Fall ist.
Laut Merkur.de sagen Expert:innenberechnungen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Doppelbesteuerung der Rente ab dem Renteneintrittsjahr 2040 immer größer wird. Doch was kann man jetzt tun, um der Doppelbesteuerung der Rente zu entgehen?
Doppelbesteuerung der Rente: So kannst du ihr entgehen
Auch wenn von der Bundesregierung Maßnahmen ergriffen wurden, um der Doppelbesteuerung entgegenzuwirken, droht vielen Menschen diese trotzdem. Gegen diese angehen kann man allerdings erst, wenn der Rentenbezug beginnt. Für viele von uns kann es sein, dass bis zu unserem Rentenalter das Bundesverfassungsgericht ein weiteres Urteil über die Rentenbesteuerung gefällt hat – denn der Kläger war nicht zufrieden mit dem Urteil und reichte dementsprechend eine weitere Klage ein.
Das größte Problem haben allerdings Steuerpflichtige. Denn diese müssen später nachweisen, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt. Dieser Nachweis beinhaltet nicht nur eine umfangreiche Rechenleistung, sondern auch eine Auflistung der Beiträge, die geleistet und wie diese steuerlich berücksichtigt wurden. Es müssen also alle Steuerbescheide vorliegen. Das Finanzamt hebt diese aber nicht auf und ist auch nicht dazu verpflichtet, sodass ein Vorgehen gegen die Doppelbesteuerung der Rente ein sehr schwieriges Unterfangen wird, wenn man nicht alle Steuerbescheide über sämtliche Jahre gut aufbewahrt.