Arbeit lohnt sich immer, das steht außer Frage. Doch in Deutschland gibt es einige Beschäftigte, deren Gehalt nicht ausreicht, um ihren eigenen Lebensunterhalt oder den ihrer Kinder und Familie zu sichern. In diesem Fall kann das sogenannte Bürgergeld Abhilfe leisten. Denn in Deutschland können Beschäftigte, die trotz einer Beschäftigung nicht genug finanzielle Mittel haben, um ihre Ausgaben zu decken, ihr Einkommen durch die Sonderzahlung aufstocken. Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen dafür erfährst du hier.
Einkommen mit Bürgergeld aufstocken: Wer ist berechtigt?
Wenn trotz harter Arbeit das Einkommen nicht ausreicht, um sich oder die Familie zu versorgen, können Betroffene bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf zusätzliches Bürgergeld stellen. Dabei steht diese Unterstützung nicht nur geringfügig Beschäftigten, sondern auch Selbstständigen offen. Menschen in Kurzarbeit oder Empfänger von Arbeitslosengeld können ebenfalls davon profitieren, wenn ihr aktuelles Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken.
Bei der Feststellung des Anspruchs liegt stets die Familie im Fokus, da das Einkommen auch für Partner und Kinder ausreichen muss. Gemäß der Bundesagentur für Arbeit bilden Familienmitglieder eine Bedarfsgemeinschaft im Rahmen des Bürgergeldes. Das bedeutet, dass sowohl der Lebensbedarf der Familie als auch das gesamte Familieneinkommen bei der Antragsstellung für das Bürgergeld gemäß dem Bürgergeldgesetz berücksichtigt werden.
Wichtig: Vor dem Erhalt von Bürgergeld müssen zunächst andere Leistungen wie Kinder- und Elterngeld oder der Kinderzuschlag beantragt werden. Falls diese Mittel nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken, tritt das Bürgergeld als Unterstützung in Kraft.
Was gehört zum anrechenbaren Einkommen?
Bei der Einreichung deines Antrags auf Bürgergeld beim Jobcenter ist es essenziell, dass du sämtliche Einkommensquellen deiner gesamten Bedarfsgemeinschaft vollständig angibst. Insbesondere solltest du detaillierte Informationen zu den folgenden Einkommensarten bereitstellen:
- Lohn / Gehalt / Arbeitsentgelt
- Verdienst aus Minijob
- Verdienst aus Midijob
- Kurarbeitergeld
- Arbeitslosengeld
- Elterngeld
- Unterhaltszahlung
- Gewinne aus selbständiger Tätigkeit
- Renten, insbesondere aus teilweiser Erwerbsunfähigkeit
- Mehr lesen:
- Bürgergeld: So viel steht einer Familie mit zwei Kindern zu
- Bürgergeld: Darf man sein Haus behalten?
- Bürgergeld: Wird das Pflegegeld als Einkommen angerechnet?
So wird die Aufstockung beantragt
Um eine Aufstockung zu beantragen, muss man gemäß gegen-hartz.de den regulären Bürgergeldantrag verwenden. Während des Antragsverfahrens verlangt das Jobcenter eine Vielzahl von Nachweisen, um die Berechtigung für Leistungen zu prüfen. Während dieses Prozesses wird auch das Einkommen der vergangenen Monate genau überprüft.
Sofern die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind, wird das Jobcenter diese Nachweise zur Einkommensberechnung anfordern:
- Mietvertrag
- Nachweise zu den Nebenkosten
- Nachweise zu den Heizkosten
- Kontoauszüge der letzten Monate
- Nachweise für einen möglichen Mehrbedarf
- Nachweise über die Höhe Ihres Vermögens
Die Webseite gegen-hartz.de berichtet, dass Kurzarbeiter:innen zusätzlich einen Nachweis über die geschätzte Dauer der Kurzarbeit vorlegen müssen.
Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.