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Diese Gesundheitskosten kannst du von der Steuer absetzen

Wenn ärztliche Behandlungen hohe Kosten verursachen, die die Krankenkasse nicht trägt, sind diese steuerlich absetzbar. Doch was kann man genau absetzen und welche Bedingungen müssen dafür erfüllt werden? Wir verraten es dir.

Frau sitzt mit Medikamenten am Laptop.
© Getty Images/Igor Alecsander

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Arztbesuche, Medikamente & Therapien – wenn man erkrankt, können erhebliche Kosten anfallen, die die Krankenkasse nicht immer in Gänze deckt. Was viele allerdings nicht wissen: Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann man Gesundheitskosten von der Steuer absetzen. Doch unter welchen Umständen und in welchem Umfang sind diese Kosten absetzbar? Hier erfährst du es.

Welche Gesundheitskosten kann man von der Steuer absetzen?

Im Allgemeinem gilt: Das Finanzamt akzeptiert ausschließlich die direkten Kosten, die im Zuge einer Krankheitsbehandlung oder zur Milderung ihrer Auswirkungen anfallen. Es geht hierbei um Ausgaben, die unmittelbar mit der Genesung oder der Linderung von Leiden verbunden sind. Gemäß steuern.de ist es zudem von Bedeutung, dass die Behandlung von einer dazu berechtigten Person durchgeführt und gezielt verordnet wurde. Nur unter diesen Voraussetzungen kann das Finanzamt die Kosten als außergewöhnliche Belastung akzeptieren.

In der Einkommenssteuererklärung werden solche Kosten unter Sonderaufwendungen gelistet und als außergewöhnliche Belastungen bezeichnet. Folgende Gesundheitskosten sind dabei steuerlich absetzbar:

  • Ausgaben für Arznei-, Heil- und medizinische Hilfsmittel
  • Augen-Laserbehandlung
  • Brille oder Kontaktlinsen
  • Bade- und Heilkuren
  • Fahrten zu Behandlungen
  • Fitnessstudio bei ärztlichem Attest
  • Haarausfall-Behandlung oder ein Toupet
  • Homöopathie
  • Kosten für ärztlich angeordnete Schutzimpfungen aufgrund einer Auslandsreise
  • Künstliche Befruchtungen
  • anfallende Kosten bei einer krankheitsbedingten Lese- und Rechtschreibschwäche
  • Massagen, Wärmebehandlungen und Einläufe
  • Zahnspange und Retainer
  • Krankengymnastik
  • Kur (Aufwendungen sind abziehbar, wenn die Kur zur Heilung oder Linderung einer festgestellten Krankheit notwendig ist)
  • Nicht rezeptpflichtige Arzneimittel (wenn sie von einem Arzt/ einer Ärztin verordnet werden)
  • nicht anerkannte Heilverfahren
  • Pflegekosten für einen Verwandte im Altenheim

Wann und in welcher Höhe kann man Gesundheitskosten absetzen?

Um als außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt zu werden, müssen Krankheitskosten eine bestimmte Schwelle, die als „zumutbare Belastung“ bezeichnet wird, übersteigen. Diese Schwelle variiert je nach Einkommen, Anzahl der Kinder und eventuell dem angewandten Steuertarif. Das bedeutet, dass nicht der gesamte Betrag der Krankheitskosten steuerlich geltend gemacht werden kann. Von den gesamten Kosten muss zuerst der Betrag der zumutbaren Belastung subtrahiert werden, um den steuerlich absetzbaren Teil zu ermitteln.

Reicht ein Attest als Nachweis aus?

Ein Attest ist erforderlich, um medizinische Aufwendungen für Heil- und Hilfsmittel sowie Medikamente zu belegen. Bei Kosten im Bereich Pflanzheilkunde, Homöopathie oder Bewegungstherapie reicht eine Bestätigung deines Heilpraktikers/ deiner Heilpraktikerin oder Arztes/Ärztin.

Jedoch gibt es Heilmaßnahmen, bei denen ein simples Attest nicht genügt. Hier benötigst du entweder eine ärztliche Bestätigung vom medizinischen Dienst deiner Versicherung oder ein amtsärztliches Gutachten. Dies betrifft hauptsächlich:

  • Badekuren
  • Heilkuren
  • Behandlungen, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, wie die Frischzellentherapie
  • Psychotherapeutische Behandlungen.

Quellen: Vereinigte Steuerhilfe e.V., Taxfix und steuern.de

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